Wer dauerhaft pflegebedürftig wird und keine Angehörigen hat, die die Versorgung zu Hause sicher stellen können,  muss damit rechnen, für den Rest seines Lebens in einem Heim untergebracht zu werden.

Wer sich damit nicht abfinden will, nach Hause zu gehen versucht, unruhig herumläuft oder sich zur Wehr setzt, wenn er sich gedrängt fühlt,  muss damit rechnen medikamentös eingestellt zu werden.

Wer außerdem noch sturzgefährdet ist, wenn er unbeaufsichtigt aus seinem Stuhl oder Bett aufsteht, muss damit rechnen angebunden oder auf andere Weise mechanisch in seinen Bewegungen eingeschränkt zu werden.

Deutschlandweit werden aktuell ungezählte, tausende pflegebedürftige Menschen  in einer Weise untergebracht und versorgt, die verurteilte Schwerverbrecher in Gefangenschaft nicht akzeptieren würden.

So beispielsweise Herr G (siehe Foto), bei dem anlässlich seines 70 Geburtstags das Besuchsverbot gegenüber „seiner  Gerda“ gelockert wurde.   Betreuungsgericht und Betreuerin hatten befunden, dass dieser Mann – dem zwei Jahre zuvor Demenz bescheinigt worden war –  den Rest seiner Tage im geschlossenen Bereich eines Pflegeheimes zu verbleiben hat.  Die Anträge von Angehörigen und auch unsere Schreiben blieben erfolglos.    Er starb wenige Wochen später.
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