In einem offenen Brief an die Gesundheitsministerin und die Mitglieder des Bundestags, bezieht die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V. Stellung zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Während sich die zahlreichen Kritiken seitens Betroffenenorganisationen, Sozialverbänden, Leistungsanbietern und Politikern auf finanzielle Benachteiligungen durch die Änderungen konzentrieren, halten wir die Pflegeversicherung in der vorliegenden Form für einen insgesamt falschen Weg von dem wir schnellstmöglich wegkommen sollten. Diese Versicherung setzt die falschen Anreize, sie fördert die Pflegebedürftigkeit sowie die Geschäftemacherei mit Pflege und treibt die Kosten in die Höhe. Konnte man sich in der ersten Zeit noch über Rücklagen freuen, geht es jetzt nur noch darum, eine weitere Vergrößerung des Milliarden-Lochs in der Pflegekasse zu verhindern. Es ist schlicht naiv anzunehmen, mit den geplanten Kürzungen die Lage stabilisieren zu können. Abgesehen davon, dass diese vor allem zu Lasten pflegender Angehörigen gehen, die mehr als 80 Prozent der Pflegearbeit tragen. Das deutsche Pflege-System ist weltweit das teuerste und wäre ohne die Schwarzarbeiterinnen aus Osteuropa längst kollabiert. In gefühlt jedem dritten Pflegehaushalt arbeitet eine „Olga“, „Teresa“ oder „Ramona“.
Deutschland sollte sich ein Beispiel an Dänemark oder Schweden nehmen und Rahmenbedingen schaffen, die es den Städten und Kommunen finanziell und personell ermöglichen, sich um die Pflegebelange ihrer Bürger zu kümmern. Wir sollten uns auf das Subsidiaritätsprinzip besinnen, welches auf größtmögliche Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde setzt. Mehr dazu im Beitrag: Wie die Pflege vom Kopf auf die Füße gestellt werden kann.
Offener Brief
An die Bundesgesundheitsministerin und die Mitglieder des BundestagsStellungnahme zum Pflegereformvorhaben 2026
Seit Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) vor 31 Jahren erhöhte sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 1 auf 6 Millionen. Den größten Sprung erlebten wir nach der Reform 2017, also nach Einführung des neuen Bemessungssystems, sowie gegen Ende der Corona-Zeit. Ebenfalls sprunghaft stiegen auch die Leistungsausgaben, von 28.3 Milliarden 2016 auf 70,4 Milliarden Ende 2025. Trotz mehrfacher Finanzspritzen aus dem Bundeshaushalt geriet diese Versicherung ins Minus, wobei Angaben zwischen 7 und 10 Milliarden Defizit im Raum stehen. So ist es verständlich, wenn die Gesundheitsministerin jeden Rat befolgt, der Einsparungen verspricht. Da die gestiegenen Ausgaben in einem direkten Zusammenhang mit dem starken Anstieg der Leistungsempfänger seit der Reform 2017 stehen, macht es Sinn dort auch anzusetzen und die Messlatte höher zu legen. Angesichts der geplanten Maßnahmen muss jedoch bezweifelt werden, dass hier ein nennenswerter Spareffekt zu erzielen ist. Oder um es deutlicher zu sagen: Das Reformvorhaben setzt dem Wortlaut nach auf Prävention, die jedoch mit den geplanten Mitteln nicht erreicht werden kann.
Wie Pflegebedürftigkeit (nicht) verhindert oder gemindert werden kann.
Prävention kann nicht dadurch erreicht werden, dass die Definition von Pflegebedürftigkeit und die Prüfkriterien verändert werden. Dies führt allenfalls dazu, dass alte Menschen länger sehen müssen, wie sie alleine ohne fremde Hilfe klar kommen. Indem die Entlastungsleistung für Pflegegrad 1 gestrichen wird, kann zwar kurzfristig gespart werden, langfristig muss jedoch davon ausgegangen werden, dass viele der Betroffenen früher und länger pflegebedürftig werden, wodurch es insgesamt teurer wird.
Das Reformvorhaben, statt der Entlastungsleistung ab Grad1 eine „Begleitperson“ zur Verfügung zu stellen, zeigt zwar in die richtige Richtung, droht jedoch an ungeklärten Fragen zu scheitern: Wer zahlt die Gehälter dieser Fachleute, die das geänderte Gesetz potentiell Pflegebedürftigen zur Seite stellen will? Und wo sollen die zigtausend Begleitpersonen herkommen, fragt man sich angesichts des allgemein bekannten Fachkräftemangels in der Pflege. Welche Aufgaben sollen sie konkret übernehmen? Sollen sie die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten ersetzen oder ergänzen?
Hier in der Region (Kreis Neuwied wie auch Verbandsgemeinde Linz) gibt es neben zwei Stützpunkt-Fachkräften zwei Gemeindeschwestern (siehe Angebot RLP- Gemeindepflege plus). Da jedoch weder die Fachkräfte von den Stützpunkten noch die Gemeindeschwestern aktive Begleitung leisten, sondern lediglich beratend oder vermittelnd zur Seite stehen, fehlt es an zugehender Hilfe im Alltag. Angesichts dieser Lücke bieten wir mit dem HelferNetz-daheim Alltagshilfe durch ehrenamtlich Helfende an. Zumeist sind dies Rentnerinnen und Rentner, die mit diesem Dienst anderen helfen und gleichzeitig ihr Einkommen etwas aufbessern können. Derzeit begleiten 22 Helfende jeweils 1-2 pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Verrichtungen. Darunter eine 100-jährige Dame, die Dank Putzhilfe und anderen Hilfen, in der eigenen Wohnung leben kann. Die Dame hat Pflegegrad 2, wäre jedoch auch ohne Leistungen der Pflegeversicherung in der Lage ihre Alltagshilfe oder ein teures Heim zu bezahlen. Da ihr das Geld zusteht nimmt sie es natürlich. Ihre Erben werden sich darüber freuen. Eine andere Pflegebedürftige die wir begleiten, finanziert ihre jährlichen Urlaubsreisen mit dem Geld der Verhinderungspflege. Sie kennt sich bestens aus und weiß genau aus welchem Topf ihr was zusteht. Allerdings nehmen wir ihr das nicht übel. Denn ohne die Pflegeversicherung könnte sie sich ein Leben in den eigenen vier Wänden nicht leisten. Würde sie im Heim leben, müssten die Pflegekasse wie auch die Sozialkasse monatlich jeweils rund 1000 Euro zuzahlen.
Diese beiden Beispiele veranschaulichen das breite Spektrum und die großen Unterschiede. Jeder Fall ist anders. Um dem einzelnen Betroffenen gerecht werden zu können, wäre eine individuelle Leistungsbemessung Voraussetzung. Damit könnten wir am ehesten Milliarden einsparen.
Seit Einführung der Fallpauschalen und Pflegeversicherung 1985/86 habe ich in zahllosen Veröffentlichungen und Vorträgen aufgezeigt, wie unser Gesundheitssystem Pflegebedürftigkeit erzeugt und verstärkt. Gefährdet sind vor allem alte Menschen, die nach einem akuten Ereignis oder einer Operation in einem zu frühen Zustand entlassen, oder weil kein Reha-Platz frei ist in der Kurzzeitpflege „zwischengeparkt“ werden. Eine zu kurze stationäre Liegezeit und eine mangelhafte Nachsorge enden oft in einer dauerhaften Pflegeabhängigkeit. Vor Einführung der Fallpauschalen wurden Patienten solange im Krankenhaus betreut, bis sie die nötige Selbständigkeit hatten oder ihre Nachsorge gesichert war.
Ein noch häufigeres Einfallstor in eine dauerhafte Pflegeabhängigkeit ist die medikamentöse Behandlung. Beispielsweise Medikamente die Schwindel oder Benommenheit auslösen und das Sturzrisiko erhöhen. Der Oberschenkelhalsbruch steht weit oben auf der Skala der Ursachen, durch die alte Menschen immobil und pflegeabhängig werden. Im heutigen Medizinbetrieb werden nicht die Menschen mit ihren Sorgen und Bedürfnissen gesehen, sondern Laborwerte, Befunde und Beschwerden. Wo Zuhören und menschliche Begleitung helfen würde, werden Medikamente gegen Schlafstörungen, Unruhe oder Depressionen verordnet. Oft in einer Zusammensetzung, die Demenzerscheinungen auslösen, womit der Betroffene dann endgültig in der Pflegefalle sitzt. Dieses Gesundheitssystem fördert den Pflegebedarf in einem unvorstellbaren Ausmaß. Anstatt dagegen etwas zu tun, will man mehr Geld in Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen stecken. Hier haben vermutlich Lobbyisten mit am Planungstisch gesessen. Denn regelmäßige Screenings, die als Kassenleistung ab einem bestimmten Alter jedem zustehen, sorgen für sichere Einkünfte. Was dabei überhaupt nicht bedacht wird, sind die Ängste die jeder kleine Befund oft auslöst. Denn diese ziehen nicht selten weitere Untersuchungen nach sich, bis am Ende etwas Behandlungsbedürftiges entdeckt wird. Bei alten Menschen findet die heutige Medizin immer irgend etwas. So kommt es, dass zwei Drittel der Gesundheitsausgaben in die Altersdiagnostik und Behandlung fließen. Das Reformvorhaben 2026 setzt auf diese Art von Früherkennung, ohne sich der zusätzlich entstehenden Kosten und negativen Auswirkungen bewusst zu sein.
Pflege braucht eine grundlegende Reform. Lesen Sie hier:
Wie die Pflege vom Kopf auf die Füße gestellt werden kann. – Pflegeethik Initiative Deutschland e.V.
Pflege braucht zudem eine mentale Neuausrichtung. Die Haltung muss sich ändern. Dazu ein wegweisendes Beispiel aus Berlin: domino-coaching™ – domino-world
Mit herzlicher Empfehlung
Adelheid von Stösser
Vorsitzende und ehrenamtliche Geschäftsführerin
Das Sparpaket der Gesundheitsministerin betrifft nicht nur die Pflege sondern die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt. Lesen Sie dazu diesen Beitrag: Streichung von Gesundheits- und Pflegeleistungen – Pflege-Prisma
