Gewalt in der Pflege wirksam verhindern

Am 31. August 2026 befasste sich der Sozialausschuss des Sächsischen Landtags mit der Frage, wie Gewalt in der Pflege wirksam verhindert werden kann.  Zu der öffentlichen Anhörung waren  6 Sachverständige geladen, in einem jeweils 10 minütigen Statement und während der anschließenden Fragerunde vorzutragen, wo sie Ansatzpunkte sehen, der zunehmenden Gewalt im Bereich der Pflege entgegenzuwirken.

Angesichts alarmierender Berichte  hatte die BSW-Fraktion in Sachsen  beantragt:

1. eine unabhängige Landesstelle für Gewaltprävention in der Pflege einzurichten, die ergänzend zur Heimaufsicht als Monitoring-, Beschwerde- und Präventionsstelle wirkt und ein landesweites anonymes Meldesystem betreibt. Die Landesstelle soll insbesondere Meldungen und Hinweise entgegennehmen, prüfen und – soweit erforderlich – an zuständige Stellen weiterleiten, Betroffene beraten sowie jährlich einen anonymisierten Bericht zur Gewaltprävention in der Pflege veröffentlichen. Ziel ist es, Zuständigkeiten zu bündeln, kurze Wege zu schaffen und Betroffene wirksam zu entlasten;

2. die Heimaufsicht strukturell zu stärken, insbesondere durch den Ausbau der Personalstellen im Verhältnis zu den wachsenden Aufgaben, die Sicherstellung der jährlichen Regelprüfungen gemäß § 19 Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz sowie die Erhöhung unangekündigter Prüfungen.

3. ein Landesprogramm zur Unterstützung pflegender Angehöriger zu entwickeln, das insbesondere kostenfreie psychosoziale Beratungsangebote, Schulungen zur Stressbewältigung und Kompetenzstärkung sowie regionale Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege und Alltagsassistenz umfasst und ein sachsenweit erreichbares Krisen- und Beratungsangebot auch außerhalb üblicher Dienstzeiten bereitstellt;

4. verpflichtende jährliche Schulungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) in Pflegeeinrichtungen einzuführen, insbesondere zu den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Alternativen zu Fixierungen sowie zu Dokumentations- und Einwilligungsprozessen;

5. sich im Bundesrat für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, die den Schutz älterer und pflegebedürftiger Menschen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch bundesrechtlich stärkt, insbesondere durch verbindliche Präventionskonzepte, einheitliche Qualitätsstandards sowie klare Beschwerde- und Beteiligungsrechte.“

Da sich die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V. seit 20 Jahre mit dieser Problematik beschäftigt und dazu zahlreiche Beiträge geschrieben und Stellungnahmen abgegeben hat, entschied ich mich bei meinem Vortrag – nicht auf die o.g. Forderungen einzugehen, sondern die kurze Redezeit zu nutzen, um die strukturellen Ursachen aufzuzeigen.  Zumal die von der BSW-Fraktion geforderten Maßnahmen beim Symptom ansetzen, während die Ursachen nicht einmal ansatzweise berührt werden.

Statt weithin Geld und Pflegearbeitszeit in Maßnahmen zu stecken, die allenfalls in der Lage sind Symptome zu kaschieren, ließe sich mit folgenden Maßnahmen kurzfristig eine tatsächliche Reduzierung der Gewalt in der Pflege erreichen:

  1. Der Einführung einer Gewaltmeldepflicht
  2. Einrichtung einer Soko-Pflege auf Landesebene.

Begründung zu:
Einführung einer Gewaltmeldepflicht für Mitarbeitende in Einrichtungen

Zeugen werden verpflichtet, Gewaltdelikte  gegenüber Pflegebedürftigen (Schutzbefohlenen) zu melden. Sofern es sich dabei um Angestellte in Einrichtungen oder Kliniken handelt, müsste die Meldepflicht einer Gewalttat der arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht übergeordnet werden.  Angestellte, die sich als Zeugen einer Gewalttat an die Polizei wenden, sind rechtlich vor Sanktionen durch den Arbeitgeber zu schützen.  Es wird empfohlen, dass Angestellte Gewaltbeobachtungen zunächst der Pflegedienstleitung oder Heimleitung melden.  Woraufhin diese verpflichtet ist, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. interne Schritte zu unternehmen, die geeignet sind, eine Wiederholung zu verhindern.  Je nach Schwere des Gewaltdelikts und wenn Wiederholungsgefahr besteht, ist die Heimleitung verpflichtet, das geschilderte Gewaltdelikt bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Eine schriftliche Abmahnung oder fristlose Entlassung der gewalttätigen Pflegekraft reicht alleine nicht. Denn dann kann diese in anderen Einrichtungen ihr Gewaltpotential gegenüber Schutzbedürftigen erneut ausleben. Weil das jedoch bislang die übliche Vorgehensweise ist, gelang es den wegen Massenmorden verurteilten Pflegekräften, zahlreiche Pflegebedürftige umzubringen, bevor sie angezeigt wurden. Tatsächlich ist es in keinem anderen Lebensbereich so leicht möglich, Gewalt gegen hilflose Menschen auszuüben ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Das liegt vor allem daran, dass Einrichtungen und Pflegedienste entsprechende Fälle so lange wie möglich zu vertuschen versuchen. Außerdem beschäftigen oder kennen Leistungsanbieter spezialisierte Anwälte, die dafür sorgen, dass  Beschwerdeverfahren oder Strafanzeigen ins Leere laufen.  Angehörige oder Angestellte,  die Anzeige erstatten, finden hingegen selten einen Rechtsbeistand, der sich in diesem Metier genügend auskennt.

Bisher werden Gewaltdelikte in Einrichtungen erst zur Anzeige gebracht, wenn die Presse bereits darüber berichtet.  Heimbetreibende  neigen allgemein dazu, Vorfälle herunterzuspielen und nach außen hin zu vertuschen. Zur Gewalttätigkeit neigende Pflegekräfte werden oft sehr lange geschützt, auch mit dem Argument des Fachkräftemangels. Bei den an die Öffentlichkeit gelangten Gewaltdelikten handelt es sich um die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs.

 Beispiel für den Umgang mit Gewaltdelikten in Einrichtungen: 

Zur Veranschaulichung verwies ich bei der o.g. Anhörung auf folgenden Fall, in dem unser Verein Anzeige erstattet hatte:
Eine Heimbewohnerin wurde vom Frühdienst auf dem Bauch liegend im Kissen erstickt vorgefunden. Da sie nicht die Kraft hatte, ihre Lage im Bett selbst zu verändern, sollte diese Bewohnerin regelmäßig gelagert werden. In besagter Nacht hatte eine Pflegekraft Dienst, die für ihre Grobheit im Umgang mit Bewohnern bekannt war.   Bei der in Bauchlage erstickten Bewohnerin lag die Vermutung nahe, dass anstatt einer 45 Grad eine 90 Grad-Seitenlagerung so durchgeführt wurde, dass diese schwerstpflegebedürftige Frau irgendwann in der Nacht nach vorne gekippt ist und mit dem Gesicht ins Kissen fiel. Man habe ihr einen extremen Todeskampf angesehen, in dem sie wohl aus eigener Kraft versucht hatte, ihren Kopf aus dem Kissen zu drehen, um Luft zu bekommen.  Es sei ein schrecklicher Anblick gewesen, weshalb die Pflegedienstleiterin hinzugerufen worden sei. Diese habe nach Rücksprache mit der Heimleitung dazu aufgefordert, den Sachverhalt in der Dokumentation anders darzustellen und auch gegenüber dem Arzt und den Angehörigen eine vertuschende Erklärung abzugeben. Daraufhin meldete sich die Pflegefachkraft, die die Bewohnerin im Frühdienst vorgefunden hatte, bei unserem Verein mit der Frage, was sie tun soll. Sie könne ja nicht zur Polizei gehen. Man habe sie bereits auf die Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag  hingewiesen.

In den uns angezeigten Fällen haben wir als Verein, der sich für die Wahrung der Rechte Pflegebedürftiger einsetzt, Strafanzeige erstattet.  So auch in diesem.  Mit dem Ergebnis, dass der Fall nach gut einem Jahr eingestellt wurde, weil sich die polizeilich befragten Pflegekräfte gemäß den Anweisungen der Heimleitung bei den Zeugenvernehmungen geäußert hatten. Die für ihre Grobheit bekannte „Nachtschwester“ blieb weiter im Dienst. Denn in den Augen der Heimleitung hatte es sich um eine zuverlässige Schwester gehandelt, die nie kurzfristig ausgefallen war, wie es oft bei den jüngeren Pflegekräften vorkam, sondern häufig sogar für diese eingesprungen sei. Dahinter stand die Haltung: „Besser diese als gar keine Nachtwache.“ Für den Tagdienst sei sie ungeeignet gewesen. Sie habe immer nur nachts gearbeitet, weil sie dann unbemerkt tuen konnte, was sie wollte oder einfach die halbe Nacht geschlafen habe. Wenn besagte Schwester Nachtdienst hatte, habe man viele Bewohner morgens in urin-durchnässter Wäsche vorgefunden. Bewohner mieden es, aus Angst vor ihr, zu klingeln. Anderen habe sie die Klingelschnur ausgestöpselt oder so aufgehängt, dass sie nicht dran kommen konnten, was im Frühdienst mehrfach hätte festgestellt werden können.

Die Pflegefachkraft/Zeugin, die sich an unseren Verein gewandt hatte, ist einer Kündigung zuvorgekommen, indem sie der Heimleitung erklärte diese Haltung nicht länger mittragen zu können.  Wenn ich mich recht erinnere, fand sie eine Stelle in der ambulanten Pflege.

Seit 20 Jahren rate ich jeder Pflegekraft, Beweise zu sichern und zur Polizei zu gehen. Vor allem dann, wenn Gefahr in Verzug ist und eine als gewalttätig erlebte Person von der Heimleitung gedeckt wird. Da die meisten aus Angst vor Kündigung etc. als „Informant“/Zeuge nicht in Erscheinung treten wollen, bitten wir diese, uns möglichst genaue Angabe, Fotos oder Videos als Beweismittel zu schicken, damit wir diese der Strafanzeige beilegen können.  Ohne Beweismittel und ohne die Namen von Zeugen, wird meist kein Verfahren eingeleitet. Auch deshalb wären Meldepflicht und Zeugenschutz  wichtige Voraussetzungen sowohl was die Abschreckung als auch Aufklärung betrifft.  Derzeit wird es Heimbetreibenden zu leicht gemacht, Gewalttaten zu vertuschen.  In vielen Fällen haben wir zeitgleich die Heimaufsicht und Presse informiert. Denn damit Polizei und Staatsanwaltschaft zügig tätig werden, muss ein Gewaltdelikt bereits Wellen geschlagen haben. Einige wenige Pflegekräfte, die Zeugen von Gewalttaten waren, sind sogar selbst an die Öffentlichkeit gegangen und haben Kündigung und anderes in Kauf genommen. In diesen Fällen reichte die Beweislage gegen das Heim jedoch meistens, weil so vieles im Argen lag, dass die Leitungskräfte ausgewechselt werden mussten, um die Einrichtung weiter betreiben zu können.
Vermutlich wurden diese Leitungskräfte jedoch in anderen Einrichtungen wieder tätig. Haftstrafen und Berufsverbote wurden bisher nur bei überführten Massenmördern verhängt, nicht aber für Leitungskräfte, die durch ihr Nichthandeln und Vertuschen diese Entgleisung ermöglicht hatten.

Begründung zu:
Das Land richtet eine Sonderkommission-Pflege ein.

Das Land Sachsen könnte kurzfristig wirkungsvoll dazu beitragen, dass alte, kranke und pflegebedürftigen Menschen nicht Opfer von Gewalt werden, indem die Polizei in die Lage versetzt wird, sachkundig, zeitnah und konsequent auf gemeldete Verdachtsfälle zu reagieren. Auf den letzten Fall, den unser Verein zur Anzeige brachte, erfolgte erst nach drei Monaten und Nachfrage eine Reaktion seitens der Polizei. Auch hier handelte es sich bei der Beschuldigten um eine Fachkraft, vor der Bewohner sich fürchteten. Dieses Mal hatte sich die Tochter einer Bewohnerin an uns gewandt, die besonders unter dieser Pflegerin zu leiden hatte und vermutlich infolge einer Medikamentengabe starb. Besagte Pflegekraft habe ein, wegen starker Nebenwirkungen abgesetztes Mittel immer wieder für die Bewohnerin gerichtet. Diese habe es dann selbst aus der Medi-Schale genommen und der Tochter gezeigt. Mehrfach sei die Tochter damit zur Pflegedienstleiterin. Am Tag als die Mutter starb, waren ihr alle Medikamente (auch das abgesetzte) in den Mund gesteckt worden.

Wir haben gegenwärtig die Situation, dass die örtlich zuständige Polizei zu wenig Sachkompetenz besitzt, um die Glaubwürdigkeit verschiedener Angaben beurteilen zu können. Ich könnte dies hier an den mir zugesandten Befragungsprotokollen darlegen.  Alleine aus den Fragen lässt sich erkennen, dass Polizisten  zwar bemüht waren, aber eine Fragestellung wählten, die nichts zur Aufklärung beitragen konnte.  Für Anwälte von Heimbetreibern und Kliniken ist es ein Kinderspiel, die Angestellten auf eine solche Zeugenbefragung vorzubereiten. Ohne Insiderkenntnis bzw. Kriminalisten, die wissen, wo sie nachhaken können und wo, was, wie dokumentiert wird, lässt sich kaum ein Fall wirklich aufklären.

Die Aufklärungsrate bei Gewaltdelikten im Pflegebereich dürfte unter einem Prozent liegen. Folglich kommen 99 Prozent der Gewalttätigen ungestraft davon. Solange das nicht besser wird, bleibt jede andere Bemühung reine Makulatur.

Heimaufsicht unterbesetzt und machtlos. 

Die Heimaufsicht war in allen uns bekannten Fällen entweder Teil der Vertuschung oder machtlos.  Insider bezeichnen die Heimaufsicht als „zahnlosen Tiger“, vor dem kein Heimbetreibender Angst hat. Denn die Heimaufsicht ist deutschlandweit personell unterbesetzt, weshalb lediglich stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden. Sie meldet ihre Besuche an und bemüht sich um ein gutes Verhältnis zur Heimleitung.  Allenfalls bei baulichen Mängeln oder groben Verstößen gegen Vorschriften erteilt die Heimaufsicht eine Mängelrüge mit der Auflage, diese Mängel innerhalb einer Frist zu beheben. Eine derzeit häufige Rüge betrifft die Belegung. Sofern die Heimaufsicht erfährt, dass eine Einrichtung die vorgegebenen Personalstellen nicht besetzen kann, kann sie bestimmen, dass die Einrichtung z.B. nur 3 von 4 Wohnbereichen belegen darf. Oft erfährt sie davon jedoch nur, wenn sie sich die Personaldateien und Dienstpläne genau anschaut. Heimbetreiber reagieren auf Beschwerden wegen Unterbesetzung nicht selten, indem sie „geschönte“ Personaldaten und Dienstpläne vorlegen. Nur wer genau prüft, stellt dann fest, dass dort Namen von Pflegekräften stehen, die nicht im Dienst sein können, weil sie gar nicht mehr in der Einrichtung arbeiten oder in einer anderen Einrichtung des Trägers tätig sind oder seit Monaten krank oder im Urlaub sind. Vor allem private Heimbetreiber, deren Hauptinteresse darin besteht, Gewinne mit Pflege zu erzielen, nutzen diverse Tricks, unbemerkt an der Personalschraube zu drehen. Gewinne mit Heimpflege können überhaupt nur erzielt werden, wenn die tatsächlichen Kosten unterhalb der im Pflegesatz berücksichtigten Kosten liegen.  Werden beispielsweise von 80 berechneten Personalstellen nur 70 regelmäßig besetzt, hat die Einrichtung pro Monat etwa 50.000 Euro geringere Ausgaben als Einnahmen.

Wie gefährlich die personelle Unterbesetzung ist, zeigt der Hilferuf einer Pflegekraft aus einem Heim in Bremen. Diese wusste sich am Samstag ( 05.09.2026) nicht mehr anders zu helfen, als die 110 anzurufen.  Auf diese Weise erfuhr die Presse von der lebensbedrohlichen Lage, der die Bewohner des Heimes ausgesetzt waren. Der Heimbetreiber wiegelte wie üblich ab und verweist auf die Heimaufsicht. Einsatz in Bremer Pflegeheim – Bewohner unterversorgt? – WELT

Wir können davon ausgehen, dass der ohnehin viel zu knapp bemessene Personalschlüssel in der Praxis regelmäßig unterlaufen wird. Bei der üblichen Personalunterbesetzung sind selbst die bemühtesten Pflegekräfte kaum in der Lage, so mit den Pflegebedürftigen umzugehen, dass diese sich nicht gedrängt und würdelos abgefertigt fühlen. Ständiger Zeitdruck bedingt die erlebte Abfertigungspraxis und diese erzeugt Aggressionen auf beiden Seiten. Das Gewaltpotential in der Pflege ist hoch, weil die Arbeitsbedingungen unmenschlich  sind. Dass die Alten- und Pflegebedürftigen aufgrund mangelhafter Versorgung und Lieblosigkeit früher versterben, wird in Kauf genommen. Frei werdende Heimplätze können umgehend neu belegt werden. Denn da viele pflegende Angehörige am Ende ihrer Kräfte angekommen, dringend einen Heimplatz für die Mutter, den Vater suchen, ist die Nachfrage größer als das Angebot. Angehörige, die dann endlich einen Heimplatz gefunden haben, nehmen fast jeden dort erlebten Missstand in Kauf. Denn wer sich beschwert, dem wird eine Kündigung nahe gelegt: „Wenn Sie unzufrieden sind, dürfen Sie Ihre Mutter gerne wieder mit nach Hause nehmen oder in einem anderen Heim unterbringen. – Wir tuen hier was wir können.“

Gemeinhin wird mit „Gewalt“ ein brutales Handeln assoziiert wie z.B. mit dem Knüppel auf jemanden einschlagen, jemanden verprügeln, körperliche mißhandeln, erstechen, erschießen. Die gegenüber alten, pflegebedürftigen Menschen angewandte Gewalt ist subtiler und wird deswegen so leicht „übersehen“ bzw. nicht als so schlimm, nicht als Gewalt angesehen. Vor allem ist es die psychische Gewalt, die alte Menschen leiden läßt. Anschreien, ignorieren, warten lassen, demütigen ……, also Gewaltanwendungen, die ohne die Hilflosigkeit und Ohnmacht des Pflegebedürftigen nicht möglich wären und unter Ausnutzung ihrer misslichen Lage. Zu untersuchen wäre hier inwieweit es sich um eine „absichtliche“ Gewalthandlung durch Pflegende handelt oder um eine „versehentliche“, aus Überforderung heraus geschehende Gewalt.

Zur Bandbreite von Gewalt in der Pflege.

Mir wurde bei der Anhörung die Frage gestellt, wie Gewalt in der Pflege definiert ist und was alles darunter fällt ?  Ich habe darauf mit dem Verweis auf die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen geantwortet. Die Bandbreite umfasst Körper, Seele und Geist. Gewalt fängt dort an, wo die Rechte von Menschen missachtet werden. Siehe die ersten beiden Artikel der Pflege-Charta:  Das Recht auf Selbstbestimmung (Artikel 1 ). Das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit (Artikel 2). Diese Rechte werden im Umgang mit den überwiegend verwirrten, desorientierten Pflegebedürftigen gewohnheitsmäßig  missachtet.  Etwa indem diese medikamentös so „eingestellt werden“, dass sie den pflegenden möglichst wenig Arbeit machen.  Menschen, die vorher noch vieles konnten und wussten, werden seelisch so lange fixiert, bis sie nur noch stumpfsinnig dasitzen oder liegen, und alles über sich ergehen lassen.  Für mich ist das die übelste und häufigste Form der Gewalt, denn hierdurch wird der Mensch medikamentös in einen wehrlosen Zustand versetzt.  Viele Bewohner, die in Pflegestufe 2 oder 3 ins Heim kommen, weil sie zu Hause in ihrer Verwirrtheit ständig herumgelaufen sind, sitzen dort kurze Zeit später medikamentös  fixiert im Rollstuhl. Damit sie da nicht herausfallen, wenn sie schläfrig nach vorne kippen oder reflexartig aufzustehen versuchen, werden sie außerdem mechanisch fixiert.

An dieser Stelle verweise ich auf die unter diesem Artikel verlinkten Beiträge. Über dieses Thema werden seit Jahrzehnten Bücher und Fachartikel geschrieben. Der Bonner Gerontopsychiater, Prof. Dr. Dr. Rudolf Hirsch, den ich in der AG Pflege-Charta kennen gelernt habe, setzte sich mit dem Verein „Handeln statt Misshandeln“ gegen die seit Einführung der Pflegeversicherung stark zugenommene Gewalt in der Pflege ein.  Deutschlands bekanntester Pflegekritiker, Claus Fussek, war zeitweise fast wöchentlich in irgendwelchen Fernsehsendungen  zum Thema präsent.  Seine Vorträge endeten regelmäßig mit dem Hinweis: „Es ist alles bekannt. Es besteht kein Aufklärungsbedarf  sondern Handlungsbedarf.“   Die zuständigen in Politik, Pflege, Medizin, Heimaufsicht und MDK schauen gezielt weg und  vermitteln nach außen hin den Eindruck, als sei die Pflege in Deutschland ein Erfolgsmodell.  Die gleiche Haltung des Wegschauens, Schönredens und Vertuschens erleben wir auf der Handlungsebene.  Zur Verdeutlichung füge ich hier eine Passage aus folgenden Beitrag ein: Gewalt in der Pflege unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit.  Dort finden Sie einen weiteren wichtigen Aspekt, der im Zusammenhang mit der Anhörung keine Erwähnung fand:

„Gewalt hängt NICHT von einzelnen Tätern ab, sie ist IMMER ein institutionelles Problem.“, erklärt der Experte Siegfried Huhn, in der Zeitschrift  Die Schwester Der Pfleger  (Jahrg.9/17).

„Die Ausführung erfolgt zwar durch einzelne Täter, berichtet er …: „Aber selbst die schlimmsten Fälle, die wir kennen, waren im Vorfeld bekannt. Es gab Verdachtsmomente, bis zur praktischen Unterstützung, bis zur Aufforderung, eine Tat zu begehen. In der Charité wurde zum Beispiel der tötenden Krankenschwester von ihren Kollegen gesagt: „Da musst du mal etwas machen.“ Das heißt mit anderen Worten: „Bring sie um!“ Oder: „Der ist überfällig!“ Auch der Pfleger Niels H aus Delmenhorst war schon lange vorher auffällig. Was ich in den meisten Einrichtungen erlebe, ist ein kollektives Mittragen – und nicht nur einzelner Stationen sondern ganzer Häuser.“

Ein Beitrag mit Seltenheitswert, weil er eine  Hauptursache von Gewalt in den Vordergrund stellt, nämlich  schwache Leitungskräfte, die sich nicht trauen, Dinge klar anzusprechen, die nicht in der Lage sind Qualitätsstandards aufzustellen und deren Beachtung einzufordern.   Leitungskräfte, die sich schützend hinter den Täter  (Mitarbeiter) stellen und eher dem Opfer die Schuld geben.   Beispielsweise berichtet  Huhn  von einem Fall, wo ein Pfleger einer Bewohnerin absichtlich frisch gekochten Kaffee ins Gesicht geschüttet hatte.  Die Pflegedienstleiterin verteidigte die folgenschwere Verbrühung  mit der Bemerkung: „Wenn Sie die Bewohnerin kennen würden, würden Sie den Pfleger verstehen.“ Auch die Heimleitung sah wohl keinen Grund, den Pfleger wegen dieses Ausrastens zu entlassen.  Ich danke Brigitte Teigeler, Chefredakteurin oben genannter Zeitschrift, für die Erlaubnis,  das von ihr geführte  Interview auf pflege-prisma.de veröffentlichen zu dürfen: SP_09_2017_Teigeler_Gewalt_haengt_nicht_von_einzelnen_Taetern_ab_22_27

 

Zur Gewalt in der häuslichen Pflege

Fünf von derzeit rund sechs Millionen Pflegebedürftigen leben zu Hause. Die meisten erhalten stundenweise Hilfe durch Angehörige und privat organisierte Menschen (Putzhilfe, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Nachbarschaft etc.). Wer nicht mehr alleine zurecht kommt oder auch nachts regelmäßig Hilfe benötigt, die Angehörige nicht leisten können, greift auf 24-Stunden-Kräfte aus Osteuropa zurück. Schätzungsweise 200.000 dieser „Haushaltshilfen“ werden auf dem Schwarzmarkt vermittelt, nur etwa 50 Tausend befinden sich in einem mehr oder weniger legalen Beschäftigungsverhältnis. Ambulante Pflegedienste sind meist nur bei den Pflegebedürftigen tätig, bei denen sie neben der Körperpflege auch medizinische Maßnahmen abrechnen können (Insulin spritzen, Medikamente richten, Wundpflege, Stomapflege etc.). Das Modulsystem, nach dem Einzelleistungen abgerechnet werden, ist zeitlich so eng bemessen, dass Pflegebetroffene und Angehörige darin selten eine wirkliche Hilfe sehen. Folglich übernehmen Angehörige in den meisten Fällen die gesamte Pflegearbeit, bis hin zur völligen Erschöpfung. Viele sind mit den Nerven am Ende und reagieren entsprechend gegenüber dem Pflegebedürftigen. Gewalt in der häuslichen Pflege dürfte eine ebenso hohe Dunkelziffer habe, denn diese passiert ohne das es außenstehende mitbekommen.

Auf die Frage während der o.g. Anhörung, wie sich die Gewalt in der häuslichen Pflege verhindern ließe, wurden vor allem Schulungen von Angehörigen angeführt. Hier gebe ich zu bedenken, dass selbst die beste Schulung nicht vor Handlungen schützt, die im Falle von Überforderung passieren.  Angefangen mit Beschimpfungen oder damit, dass der pflegenden Tochter die Hand gegenüber der pflegebedürftigen Mutter ausrutscht, weil diese sich wie ein trotziges Kind verhält. Theoretisch weiß vermutlich jede Angehörige, dass sie damit die Lage nur verschlimmert und sich eine Gewaltspirale hochschrauben kann. Praktisch brauchte sie jemanden, der sie an dieser Stelle entlastet und die Situation deeskaliert.

Beispiel aus der eigenen Familie:
Als meine heute 96 jährige Mutter, die bis März 2025 mit wenig Hilfe durch ihren Sohn und Schwiegertochter im Elternhaus leben konnte, aufgrund stark zugenommener Verwirrtheit mehr Unterstützung benötigte,  entschieden wir in der Familie, eine 24-Stunden-Kraft einzustellen. Kurz nach Ostern zog „Teresa“ bei der Mutter ein. Auf diese „fremde Frau“, die in ihrem Haus herumwuselte, reagierte Mutter jedoch von Anfang an nicht nur ablehnend sondern ungewohnt aggressiv. „Ich will keinen Tag länger mit der unter einem Dach wohnen. …. Schafft die Frau weg. Entweder die oder ich. …. Wie könnt ihr mir sowas antun?“  So kannten wir sie nicht. Bis dahin war unsere Mutter bemüht mit allen gut auszukommen. Uns war klar, dass wir eine andere Lösung brauchen. Mein jüngster Bruder, der mit seiner Familie im Nachbarhaus wohnte und sich wirklich sehr bemühte hatte, war mit den Nerven am Ende, zumal Mutter fast jede Nacht von Angsträumen aufgeweckt wurde und dann um Hilfe schreiend durchs Haus oder in den Hof lief: „Ruf die Polizei, da ist ein Mann der will mich töten. – Ich gehe nicht mehr ins Haus bis die Polizei den gefasst hat.“ Der Hausarzt hatte ihr Melperon (Neuroleptikum) verordnet, wodurch die Verwirrtheit jedoch eher verstärkt wurde. Konnte ich sie vorher schnell wieder beruhigen und ablenken, wurde sie jetzt auch mir gegenüber aggressiv: „Wenn du mir nicht helfen kannst, brauchst du gar nicht zu kommen.“, schrie sie mich an. Auf „Teresa“, die leider zu wenig deutsch sprach, um vermitteln zu können, sei sie sogar mit dem Messer losgegangen. Auch meinen  Bruder habe sie bei einer Auseinandersetzung mit dem Messer bedroht. Daraufhin wurden alle Messer etc. aus ihrem Zugriff entfernt. Als ihre Schwiegertochter sie an der Treppe stehend zu beruhigen versuchte, habe sie versucht, sich die Treppe hinunter zu stürzen. Unsere ansonsten friedliebende Mutter war auf einmal wie von Sinnen. Als Ältestes ihrer sechs Kinder und weil ich mich beruflich mit Pflegeproblematiken auskannte, habe ich, in Absprache mit den Geschwistern und meinem Mann,  die Mutter am Muttertag 2025 zu einer Spazierfahrt eingeladen, die dann bei uns zu Hause endete. Da ich selbst zunächst auch überfordert war mit dieser Situation versuchte ich in den Tagen darauf eine Gerontopsychiatrische Klinik für Mutter zu finden. Schließlich bestand die Gefahr der Selbst- und Fremdgefährdung.  Aus heutiger Sicht bin ich dankbar, kurzfristig keinen Klinikplatz gefunden zu haben, zumal ich die negativen Auswirkungen von Medikamenten kannte, die in solchen Fällen verordnet werden.  In der akuten Gefahrensituation hätte ich zwar gerne ein Mittel zur Hand gehabt, aber nicht zur dauerhaften Unterdrückung „ungewünschter“ Emotionen, wie die Therapie bei verwirrten alten Menschen üblicherweise aussieht. Da ich selbst gute Erfahrungen mit Homöopathie gemacht habe, wählte ich diesen Weg für meine Mutter. Und tatsächlich fand die Homöopathin auf Anhieb ein Mittel, das die Nächte und Tage mit meiner Mutter beruhigten. Sie wurde umgänglicher und konnte sogar Verständnis dafür aufbringen – zunächst bei mir und meinem Mann zu leben. Da sie jedoch nicht mehr zurück in ihr Zuhause kann, weil sie leider sofort wieder alles vergisst und bei allem Hilfe benötigt, lebt sie jetzt wechselweise bei meiner Schwester und bei uns. Außerdem fanden wir ein Heim in der Nähe ihres Heimatortes, in das sie für 8 Wochen zur Kurzzeitpflege kann. Während dieser Zeit kümmern sich dann ein anderer Bruder und dessen Frau täglich um Mutter. Auf diese Weise  bleibt die Belastung nicht an einem Angehörigen hängen, sondern verteilt sich.  Denn es ist in der Tat alles andere als einfach, auf die täglichen Herausforderungen und vor allem die sich ständig wiederholenden Fragen und Vorwürfe der Mutter mit Verständnis und Geduld zu reagieren. Auch ich bin hier schon mehrfach laut geworden und habe in einer Weise reagiert, die so nicht im Lehrbuch vorgesehen ist. Für einen alleine wäre das Verhalten – wie es meine Mutter seit dieser Zeit an den Tag legt – kaum zu ertragen.  Das müssen wir bei aller Liebe eingestehen.  Jedenfalls habe ich nach dieser Erfahrung großes Verständnis für pflegende Angehörige. Diesen mangelt es nicht an klugen Ratschlägen, sondern an konkreter Unterstützung, die tatsächlich als Entlastung erlebt werden kann.

Mit der Pflegeversicherung hat Deutschland ein Eldorado für Heimbetreiber geschaffen. Obwohl 5 von 6 Millionen Pflegebedürftiger in ihrer Häuslichkeit betreut werden, fließt die Hälfte der Ausgaben in die stationäre Pflege.  Ohne 100tausende von illegal beschäftigten Osteuropäerinnen sähe es noch viel schlechter aus.

Die Pflegeversicherung hat die Lagen in der Pflege nur extrem verteuert, sie setzt falsche Anreize und fördert den Pflegebedarf. Ein Großteil des Geldes kommt nicht bei denen an, für die es gedacht ist. Solange nur Symptome kaschiert werden, verschlechtert sich die Lage. Gewalt in der Pflege ist ein Alarmsignal. Ein Hilferuf, der bisher einfach nur weggedrückt wird, so wie das Klingeln lästiger Heimbewohner.

Adelheid von Stösser,  09. September 2026

 


Abschließend verweise ich auf unseren Beitrag: Wie wir die Pflege vom Kopf auf die Füße stellen können.