Krankenschwester darf eigene Mutter nicht pflegen.

Mit Beschluss vom  6. Februar 2020 verfügte eine Betreuungsrichterin des AG Bad Urach, dass die 81 jährige Frau K. nicht bei ihrer Tochter  UTA leben darf, sondern unverzüglich wieder zurück ins Pflegeheim verbracht werden muss.  Mit Verweis auf §1 Gewaltschutzgesetz  wurde der Tochter außerdem verboten, mit der Mutter das Pflegeheim zu verlassen. Besuche sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bevollmächtigten gestattet. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.

Ende 2019 wandte sich UTA  an die Pflegeethik Initiative Deutschland e.V. , weil ihre Mutter in dem Pflegeheim,  in dem sie auf Anweisung der Bevollmächtigten  seit Januar 2019 zu leben hat, mit Neuroleptika ruhig gestellt und in ihren Persönlichkeitsrechten massiv eingeschränkt wird.  Der Arzt, der im Heim seine Praxis hat und die Medikamente verordnet,  attestiert Frau K. eine  Demenz.   Weil sie mehrfach das Heim verlassen hatte (in das sie nie wollte), genehmigt das Gericht im März 2019, dass ihr ein Transponder am Arm befestigt wird, der bei Verlassen des Heimes Alarm schlägt.
Wie die Tochter UTA angibt und auch andere Personen bezeugen, ist Frau K. jedoch keineswegs so dement, wie sie vom Heim und der Bevollmächtigten dargestellt wird. Zwar sei ihr Gedächtnis deutlich beeinträchtigt, weshalb sie etwa bei Fragen nach dem Datum oder nach Namen und Orten meist ausweichende Antworten gebe.  Sie kann jedoch Zeitungstexte lesen und passende Kommentare abgeben.  Auch Nachrichtensendungen würde Frau K. interessiert verfolgen und kommentieren.  Ihre Defizite fallen vor allem dann auf, wenn fremde Personen ihr Fragen stellen, etwa um ihr Gedächtnis zu prüfen.  Im Umgang mit Personen, denen sie vertraut und denen sie nichts beweisen muss, würden ihr plötzlich wieder alle möglichen Begebenheiten mit Namen und Daten einfallen.  Ihre Alltagskompetenz sei kaum beeinträchtigt. Beispielsweise habe sie kürzlich während einer Autofahrt den Bekannten ihrer Tochter darauf hingewiesen, dass hier Tempo 70 sei und er 90 fahren würde.  Außerhalb des Heimes sei sie auch nicht inkontinent, stellte UTA in der Woche fest, in der ihre Mutter bei ihr gewohnt hat.  Sie habe selbstständig zur Toilette gehen können und diese ordentlich verlassen.  Auch habe es keinerlei Weglauftendenz gegeben, weder in der Wohnung noch während Spaziergängen und beim gemeinsamen Einkaufen. „Meine Mutter hat sich überall wo wir waren, wie jeder normale Mensch verhalten. Sie ist an der Ampel stehen geblieben, hat beim Überqueren von Straßen geschaut, ob kein Auto kommt. Sie hat die Sachen aus dem Einkaufwagen aufs Band gelegt und sich gefreut, als ich ihr mein Portmonee  gab, damit sie bezahlen konnte. Denn seit sie im Heim ist, hat sie kein  Geld mehr in den Händen gehabt.“, berichte UTA von der Woche,  in der ihre  Mutter nochmals die Freiheit eines ganz normalen Lebens schnuppern konnte.   Im Heim würde sie kein Taschengeld bekommen, weil man sie für so dement hält, dass sie damit nichts mehr anzufangen wisse.  Außerdem darf sie das Heim ja auch nicht verlassen, kann also auch nichts kaufen.

Seit Donnerstagmittag den 6. Februar sitzt die 81 jährige Frau K. wieder in jenem Pflegeheim in Schelklingen fest. Wer sie dort besuchen will, muss sich erst einmal ausweisen und erklären, in welcher Beziehung er zu der Bewohnerin steht.  So auch eine Bekannte, die am Samstag nach ihr geschaut hat und sie in einem sehr niedergeschlagenen Zustand vorfand.  Frau K. sei von einer Pflegerin im Rollstuhl in den Aufenthaltsraum gefahren worden.  Der Besucherin wurde nicht erlaubt mit ihr in der Nähe des Heimes ein Cafe aufzusuchen. Vom Heim habe man ihnen ein paar Kekse gebracht. Ihrem Blick und ihren Reaktionen nach zu urteilen, werden ihr vermutlich wieder Neuroleptika gegeben, die sie wehrlos machen und jeden Antrieb lähmen.  Darum wohl auch der Rollstuhl. Denn diese Medikamente beeinträchtigen nicht nur den Geist.

Zur Vorgeschichte

Um wirklich verstehen zu können, wie es zu dieser Entwicklung kam, muss man die familiäre Vorgeschichte einbeziehen.  Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen:  Frau K. hat mit ihrem ersten Ehemann drei Kinder, zwei Töchter, einen Sohn.  UTA, die älteste Tochter, ist wie ihre Mutter Krankenschwester mit inzwischen 40 jähriger Berufserfahrung, u.a. in der Palliativpflege, der Intensivpflege, der Altenpflege, als Leiterin eines Pflegedienstes sowie als Lehrerin für Pflegeberufe.  Sie hat mehrere Fachausbildungen und Zusatzqualifikationen. Bis Ende 2018 sei  das Verhältnis der drei Geschwister freundlich distanziert gewesen, ohne direkte Feindseligkeiten. Jeder habe sein Leben gelebt, man sei normal miteinander umgegangen.  Die Kindheit und Jugendzeit im Elternhaus sei überschattet gewesen von dem schwierigen Verhältnis der Eltern.  Als die Kinder längst erwachsen waren  sei die Ehe dann geschieden worden.  Frau K. sei nie nur Hausfrau und Mutter gewesen, sondern war immer berufstätig, nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen.  Sie habe in Arztpraxen und Krankenhäusern gearbeitet. Alleine im Krankenhaus Nürtingen war sie 20 Jahre lang die Sekretärin des damaligen Chefarztes, Dr. Breuning.  Mit ihrer Tochter UTA habe sie sich immer gut verstanden, nicht nur wegen der beruflichen Gemeinsamkeiten, sondern auch, weil UTA eine mutige und offene Art hat mit Problemen umzugehen. Ihre Mutter habe ihr einmal gesagt: „Ich habe mir immer gewünscht, so direkt wie du den Menschen sagen zu können was ich denke und was ich will.“  Frau K. selbst sei als Kind (Kriegskind, Vater an die NS verraten und umgebracht, Vertreibung)  mit der Erfahrung aufgewachsen, lieber nichts zu sagen und so zu tun, als sei alles in Ordnung.  Über Probleme habe niemand in der Familie offen gesprochen.    Ihr Bruder habe sich oft lustig über UTA  gemacht, wenn sie von Pflegemissständen berichtet habe: „…Ach ja, jetzt kommt die wieder mit ihren Not und Elend Themen.“  Und ihre Schwester habe immer gesagt, dass sie nie einen Menschen pflegen würde.

1991 heiratete Frau K.  ihren zweiten Mann, mit dem sie nach Fischbach ins Saarland zog, wo sie 30 „glückliche Jahre“ verlebt haben.  Sie kauften sich dort eine Eigentumswohnung, die sie nach ihrem Geschmack renoviert und liebevoll eingerichtet hatten.  In dieser Zeit, bis zu ihrer Rente und sogar noch darüber hinaus, arbeitete Frau K. bei der Fa. Medifact, wo sie ihre  medizinischen Vorkenntnisse gut einbringen konnte und für ihre zuverlässige, hilfsbereite und freundliche  Art sehr geschätzt wurde.  Für ihre  Kinder  sei sei immer da gewesen. Sie  habe auch kein Drama daraus gemacht, wenn diese ihre Mühe nicht zu schätzen wussten, wie beispielsweise die jüngere Tochter, die ihre Eltern über den Klageweg zwingen wollte, ihr Studium zu finanzieren. Frau K. habe daraufhin entsprechend mehr gearbeitet,  um  die von der jüngeren Tochter geforderte Summe aufbringen zu können.

2010 hatte Frau K. einen Unfall. Seitdem bestehe eine leichte Beeinträchtigung des Gedächtnisses. Das sei jedoch nicht weiter aufgefallen, da ihr Mann diese Schwächen gut kompensiert und sich um alles gekümmert habe, was Frau K vergessen hätte oder hatte.  2018 wurde bei ihrem  Mann eine lebensbedrohliche Krankheit festgestellt, an der er im Januar 2019 verstarb.   Frau K. sah sich in dieser Zeit existenziell bedroht. Ängste verwirrten ihren Geist und verstärkten ihre Vergesslichkeit.  Die Lage spitzte sich dann zu, als ihr Mann an Silvester ins Krankenhaus musste, wo er wenige Tage später verstarb. Ihre  jüngere Tochter und der Sohn entschieden, die Mutter müsse ins Heim. UTA  hatte Dienst und konnte sich nicht direkt kümmern.  Als sie eintraf befand sich ihre Mutter in einem Heim ganz in der Nähe ihrer Wohnung.  Trotz offensichtlicher Sedierung habe sie jede  Tür im Heim geöffnet und einen Ausweg gesucht, um in ihre Wohnung zu kommen.  „Ich wohne doch da!“, hätte sie am Fester stehend, auf ihre Wohnung zeigend, gerufen.  In dieser angespannten Lage  gerieten die Geschwister erstmals richtig aneinander.  UTA  wollte ihre Mutter in ihrer eigenen Wohnung unterstützen,  die jüngere Schwester und der Bruder waren dagegen.   Wie groß der Stress für Frau K. in dieser  Zeit gewesen sein musste, zeigte sich an ihrer Reaktion auf den Leichnam ihres Mannes.  Lebend bzw. als Sterbenden hatte sie ihren Mann im Krankenhaus nicht mehr gesehen.  Sie habe den Toten nicht als ihren Mann erkannt und auch bei der Beerdigung nicht realisiert, wer da zu Grabe getragen wurde. Erst jetzt, ein Jahr später, als UTA ihr an Hand von Fotos von ihrem Mann und den Umständen seines Sterbens und dem Begräbnis  erzählt hat, seien Empfindungen hochgekommen. Frau K. hatte diese existentielle Bedrohung offenbar als Trauma erlebt und mit einer Amnesie darauf reagiert.  Bei einem jüngeren Menschen wird in solchen Fällen Seelsorge und psychologische Unterstützung angeboten. Bei über Achtzigjährigen wird hingegen ungeprüft gleich an Demenz und Alzheimer gedacht.  Diese erhalten dann anstatt einer adäquaten Hilfe, Neuroleptika  – die ihre Gefühle unterdrücken und den Leidensdruck nehmen.  Bei dieser Therapie steht dann am Ende tatsächlich eine hochgradige Demenz, bei der der Betroffene nicht nur die Namen und Geburtstage seiner Kinder vergisst, sondern alles verlernt, was er einmal konnte, wusste und war.

Als Frau K. im  Nov. 2018 ihrer jüngeren Tochter eine  Vorsorgevollmacht unterschrieb, hat sie entweder nicht realisiert, was sie da unterschrieb oder sie tat dies in dem Vertrauen, dass  diese Tochter in ihrem Sinne damit umgeht.  Bezeugt werden kann, dass Frau K. nie in ein Heim wollte, das habe sie nicht nur der UTA immer wieder gesagt. Auch andere Angehörige können das bestätigen.  Kaum vier Wochen nachdem sie die Vollmacht in den Händen hatte, befindet diese Tochter, dass  ihre Mutter dement und geschäftsunfähig sei und ins Heim muss.   All ihr Bitten und Flehen wurde ab diesem Zeitpunkt als Zeichen der Demenz gedeutet, obwohl bis dato keine Diagnose, sondern alleine das subjektive Empfinden der jüngeren Schwester und des Bruders vorlag.   Auch dieser war der Meinung, die Mutter sei dement und gehöre ins Heim.  Während sie in diesem Heim in Fischbach gegen ihren Willen festgehalten wurde, kam UTA  gerade zu Besuch als eine Altenpflegerin mit Frau K den berüchtigten Uhrentest machte.  Ich erwähne dies, um nochmals auf den Unsinn und  die Unsitte dieses Testes hinzuweisen.  Das kann so weit gehen, dass der Getestete das Papier nicht einmal berührt hat, auf dem die angeblich von ihm falsch aufzeichnete Uhr als Beweis für seine Demenz präsentiert wird.

UTA  versuchte vergebens  ihre Geschwister davon zu überzeugen, dass es für die Verwirrung Gründe gebe und es jetzt wichtig sei, die Mutter zu Hause, in ihrer vertrauten Umgebung zu stabilisieren.  Sie war sogar bereit, Urlaub zu nehmen und die Mutter in ihrer Wohnung psychisch wieder aufzufangen.   Ab diesem Zeitpunkt habe der Streit unter den  Geschwistern begonnen, der sich im folgenden Jahr zu einem beispiellosen Tauziehen um das Sorgerecht für die Mutter  steigerte.

Zwangsumsiedlung ins Pflegeheim

Ende Januar 2019 verbrachte die Bevollmächtige ihre Mutter aus dem Saarland in das Heim in Schelklingen, unweit ihres Wohnortes.  Die Heimleiterin und das Personal dort wurden gleich negativ auf die ältere Tochter UTA  eingestimmt.  Mit wenigen Ausnahmen sei das gesamte Personal in diesem Heim sehr unfreundlich ihr gegenüber gewesen.  Argwöhnisch seien ihre Besuche beobachtet worden. UTA  wurde behandelt wie jemand, der kein Recht hat irgendetwas zu fragen, dem man keine Antwort geben muss, weil sie rechtlich gesehen weder am Verfahren beteiligt noch berechtigt ist, Anträge zu stellen bzw. Wünsche zu äußern.

Die Betroffene selbst wurde behandelt wie alle Dementen in diesem Heim. Sie werden nicht gefragt. Ihr kompletter Tagesablauf verläuft fremdbestimmt.  Frau K. hat dort keinerlei Mitbestimmungsrecht.  Was der Arzt anordnet habe sie zu schlucken.  Wer dement ist, den muss man nichts fragen, der weiß ja ohnehin nicht, was er will.  Diese  im Übrigen sehr häufig in Heimen zu beobachtenden Haltung, konnten UTA wie auch andere Besucher durchgehend beobachten.  Die meisten Bewohner sitzen dort niedergeschlagen und mit hängenden Köpfen umeinander.  Die meisten Pflegekräfte kommandieren diese „Insassen“ im Befehlston.  Bezeichnend für die Haltung dort:  Frau K sitzt mit ihrem Besuch im Aufenthaltsraum, am Nebentisch eine Bewohnerin die auf die Toilette muss und alle paar Minuten nach der Schwester ruft. Da niemand kommt,  sei Frau K  schließlich aufgestanden und habe nach einer Pflegerin gesucht und erklärt. „…hier muss eine Frau schon die ganze Zeit auf Toilette“.   Antwort: „Die  hat doch eine Windel.“   Ein Bewohner bemerkt gegenüber den Besuchern: „ Ja, ja, man muss hier alles tun was einem gesagt wird und darf nicht widersprechen.“ Antwort der Pflegekraft: „Das haben Sie richtig erkannt.“

Frau K. sei seit einer TBC Erkrankung  in jungen Jahren auf beiden Ohren hörbehindert. Ohne ihre Hörgeräte kann sie kaum etwas verstehen, also auch nicht sinngemäß reagieren.  Die Hörgeräte die sie trägt, sind teure Spezialanfertigungen, die nur funktionieren, wenn sie von Spezialisten regelmäßig  gewartet und gereinigt werden.  Mehrfach stellte  UTA  bei ihren Besuchen im Heim fest, dass die Hörgeräte nicht funktionierten.  Einmal fand sie ihre Mutter  völlig verunsichert und aufgelöst  im Speisesaal des Heimes vor. Zwei 10-12 jährige Kinder einer Mitarbeiterin hätten sich einen Spaß mit der hilflosen Frau gemacht, die sie offenbar für total dement  hielten.  UTA stellte fest, dass beide Hörgeräte nicht mehr funktionierten. In dem einen war die Batterie leer und das andere war durch  Ohrenschmalz verstopft.  Demnach muss Frau K. an den Tagen davor auch schon sehr dement gewirkt haben, weil sie nicht richtig hören konnte.  Dem Fachpersonal im Heim ist diese Verschlechterung nicht aufgefallen.  Nachdem UTA dafür gesorgt hatte, dass ihre Mutter wieder richtig hörte, habe sie wieder normal auf alles reagieren können.  Auch das sei hier eigens herausgestellt. Denn bei älteren Menschen, die einen verwirrten Eindruck machen, liegt es oft daran, dass sie akustisch nicht verstehen, was man von ihnen will.

Da Frau K. anfänglich auch in diesem Heim immer wieder versucht habe, „auszubrechen“  oder einfach nur spazieren gehen wollte, wurde die Gefahr einer Selbstgefährdung gesehen und im März 2019 eine freiheitseinschränkende Maßnahme in Form eines Transponders gerichtlich genehmigt. Anstelle einer Armbanduhr wurde ihr ein Transponder am Arm befestigt, der wie eine Uhr aussieht, mit Ziffernblatt und Zeigern. Frau K. fühlte sich dadurch sehr irritiert. UTA kaufte ihr daraufhin eine echte Uhr, die sie am anderen Handgelenk trug. Es sei für sie sehr wichtig immer zu sehen wie spät es ist und sie hätte die Uhrzeit auf die Minute genau angeben können.

Wenn man alten Menschen die Uhr und den Kalender wegnimmt, muss man sich nicht wundern, wenn sie jede zeitliche Orientierung verlieren. Und wer keinen Kontakt zur Außenwelt hat, sondern nur noch täglich den gleichen Tagesablauf im Heim erlebt, weiß dann irgendwann auch nicht mehr, wo er sich befindet und was in der Welt draußen vor sich geht. Warum sollte er sich auch dafür interessieren? Diese Menschen werden ja nicht mehr gefragt, außer von einer Richterin oder einem Arzt, um den Grad ihrer Unfähigkeit festzustellen.  Als Heimbewohnerin besagter Einrichtung ist Frau K. abgestellt und abgemeldet aus dem normalen Leben. Ihr bleibt dort nichts mehr, als auf den Tod zu warten.

Warum tun die Kinder ihrer Mutter so etwas an?

Allen denen ich diesen Fall schildere, fragen nach den Gründen.  Was hat Frau K ihren beiden jüngeren Kindern angetan, dass diese derart kaltherzig und erbarmungslos verfahren und alles daran setzen, dass man sie als hochgradig Demente für den Rest ihres Lebens in diesem Heim wie eine Gefangene behandelt?  Wir können darüber nur spekulieren.  Vermutlich richtet sie die Haltung der Geschwister vor allem gegen UTA, die ältere Schwester, die von ihrem Naturell und der Art zu Leben und Dinge zu sehen, so ganz anders ist.  Eine kritische Frau, die sagt was sie denkt und ein eher unkonventionelles Leben führt.  Beispiel für die Haltung der Geschwister:  Was der Arzt im Heim sagt und anordnet, ist richtig.  Was UTA dazu meint, hat hingegen nichts zu sagen.  Beide Geschwister unterwerfen sich dem System: Wenn die Heimleitung sagt, dass Frau K. in der Eingewöhnungsphase wenig besucht werden  und das Heim nicht verlassen sollte, auf keinen Fall bei ihrer Tochter oder anderen Angehörigen übernachten sollte, gilt das als Gebot und wird folglich als Verbot von der Bevollmächtigten umgesetzt.  Im Grunde handelt es sich alleine schon bei dieser Eingewöhnungs-Empfehlung seitens des Heimes, um einen unzulässigen Akt der Freiheitsberaubung. Erst recht jedoch, wenn das Heim diese Freiheitsbeschränkung wie erlebt durchsetzt.  Das Gericht hat erst am 6. Februar 2020, UTA  untersagt, mit ihrer Mutter das Heim zu verlassen.  Das Heim hat jedoch bereits seit Februar 2019 jeden Wunsch der Bewohnerin ignoriert und verhindert, dass diese über Nacht oder an Wochenenden in Bad Urach bei ihrer Tochter verbringen kann.  Für ein solches Verbot seitens der Bevollmächtigten gab es rechtlich keine Rechtfertigung.  Jetzt versuchen die Geschwister im Nachhinein eine Begründung für die behauptete Gefährdung der Frau K.  durch ihre Tochter UTA  über den Klageweg zu erreichen, indem sie ihr vorwerfen, der Mutter ohne ärztliche Verordnung    Infusionen und Medikamente gegeben bzw. die vom Heimarzt verordneten Medizin (Neuroleptika) nicht gegeben zu haben.  Ja der Hass geht inzwischen soweit, dass sie am liebsten erreichen würden, dass UTA die Lizenz als Krankenschwester gerichtlich entzogen wird.   Mir fehlen hier echt die Worte. Da ich selbst ja seit Jahrzenten in Sachen Pflege unterwegs bin und weiß, was Pflegekräfte dürfen, können und tun, halte ich diese Anzeige für einen schlechten Witz.

Während UTA sich wehren kann – sie kann sich Anwälte nehmen  oder sich an unseren Verein wenden – wird Frau K. diese  Möglichkeit  verwehrt.  Indem  ihr  Willensunfähigkeit  zugesprochen wird, dürfen andere über ihr weiteres Leben bestimmen.  Im Grunde wurde  ihr mit dem Urteil der Richterin vergangenen Donnerstag, die Würde als Person aberkannt.  Wie eine  Verhandlungssache darf nun über ihr Leben verfügt werden und zwar von den Menschen, die sie in diese hilflose Lage gebracht haben.  Nicht einmal die vom Gesetz vorgesehene rechtliche Vertretung durch einen Verfahrenspfleger wurde Frau K. zugestanden.  Wie eine Verbrecherin, die sich nicht an die Anweisungen der Bevollmächtigten gehalten hat, die es wagte aus dem Gefängnis auszubrechen, wurde sie gegen 13:30 Uhr aus der Wohnung in Bad Urach abgeführt und wieder in dieses Heim gebracht. Alle Angehörigen und Unterstützer, die sich zu dieser Zeit dort befanden, werden diese Szene nicht vergessen.  Ein Neffe, der das gefilmt hat, findet dazu in seiner Rückmeldung klare Worte.

Während es allgemein begrüßt und gefördert wird, wenn  Angehörige die Pflege übernehmen, erleben wir hier einen gegenteiligen Fall, der jede Verhältnismäßigkeit und jedes Augenmaß sprengt.

Wir erleben eine Richterin, die voreingenommen und ungeprüft die Sichtweise der beiden jüngeren Kinder der Frau K. übernimmt.   Die in UTA ein so große Gefahr für die Betroffene sieht, dass sie sich sogar auf  § 1 Gewaltschutzgesetz bezieht.    Da reiben sich sämtliche Juristen, denen ich diese Sache inzwischen vorgelegt habe,  verwundert die Augen.  Vor allem, weil die Aktion und das Eintreten der UTA für ihre Mutter eben gerade als ein Rettungsversuch vor dem stumpfsinnigen Dahinsiechen in diesem Heim verstanden werden muss.  Im Heim droht ihr Gefahr!!!  Schon nach wenigen Tagen, die sie wieder dort einsitzen muss,  scheint sie so wackelig auf den Beinen, dass sie von einer Pflegerin  im Rollstuhl in den Aufenthaltsraum gefahren werden musste. Zehn Tage zuvor sei sie noch 5 km zu Fuß in den nächsten Ort spaziert, ohne Rollator, alleine (siehe Arztbrief Dr.Raschke – auf den sich die Richterin bezieht).  Sie konnte Treppen laufen und sei jeden Tag fitter geworden, beschreiben ihre Unterstützerinnen.

Die Unvereinbarkeit  zwischen den  Ansichten der UTA mit denen ihrer jüngeren Geschwister lässt sich leicht beschreiben.  Während UTA  die Gefahren der Heimpflege für die Mutter erkennt und keine Kosten und Mühen scheut, sie dort herrauszuholen,  finden ihre Geschwister sie  sei im Heim bestens  aufgehoben. UTA trauen sie nicht zu, sich ausreichend um die Mutter zu kümmern. Vielleicht auch, weil sie selbst es sich nicht vorstellen können, sich diese Aufgabe aufzubürden und den Haushalt mit der alten Mutter zu teilen.  Vielleicht ist es auch ihr schlechtes Gewissen, weshalb sie sich einreden, dass die Mutter  im Heim doch alles hat was sie braucht.  Solche Reaktionen sind uns auch von anderen Angehörigen bekannt.  Häufig geht es jedoch vor allem um das Vermögen. Wer die Vollmacht in Händen hat, hat auch Zugriff auf das Vermögen des Vollmachtgebers.  Angesichts der Kaltherzigkeit wären außerdem unbewusste Rachegefühle gegenüber der Mutter denkbar.

Ohne jede  Empathie, ohne Mitgefühl verfügen die Geschwister über das Leben ihre Mutter.   Da sie dement sei, könne sie mit den Sachen in ihrer Wohnung ja ohnehin nichts mehr anfangen.  Jeder Versuch der UTA, mit der Mutter nochmals in ihre Wohnung zu gehen, damit sie wenigstens das ein oder andere Erinnerungsstück ins Heim mitnehmen kann, wurde von der Bevollmächtigten abgelehnt.  Frau K. solle  ihr früheres Leben am besten ganz vergessen.  Alles was ein Mensch zum Leben braucht, habe sie im Heim, so die immer wieder gezeigte Haltung der Bevollmächtigten.  Es muss sogar angenommen werden, dass die Eigentumswohnung im Saarland von dieser inzwischen geräumt oder gar bereits verkauft wurde.  Auf die anfangs häufigen Nachfragen der Mutter, wann sie wieder nach Hause könne, habe die bevollmächtigte Tochter erklärt: „Das ist jetzt hier Dein Zuhause. Hier hast du alles und mehr gibt es nicht.“   Auch als ein Neffe der Frau K. seine Tante im Sommer  über ein Wochenende zu sich nehmen wollte, wurde  dies untersagt.  Spaziergänge brauche sie auch nicht. Wörtlich: „Wenn Mutter frische Luft haben will, kann sie auf den Balkon (im Heim) gehen.“  Ein eigenes Telefon und telefonieren  ist Frau K. ebenfalls nicht gestattet. Sie sei ja schließlich dement und da könne man eh kein gescheites Gespräch mit ihr führen, so die Bevollmächtigte.

Ausbruchversuch: Zurrück ins normale Leben 

Da Frau K. jedoch keineswegs so dement ist, wie sie von ihren jüngeren Kindern und dem Heim dargestellt wird, habe ich UTA geraten mit der Mutter einen Anwalt aufzusuchen, der ihre Rechte vertritt und dafür sorgt, dass die jüngere Tochter ihre Vollmacht zurückgibt.  Außerdem habe ich dazu geraten, die Gedächtnisstörungen der Mutter von unabhängigen Fachärzten untersuchen zu lassen. Schließlich lassen sich aus der erwähnten Vorgeschichte mögliche Ursachen ableiten, so dass  mit einer gezielten Behandlung eine Besserung erreicht werden kann. (Beschriebene Stresssituation, Flüssigkeitsmangel – Dehydration, medikamentöse Ursachen insbesondere durch Neuroleptika, Lebensumstände im Heim, Schmerzen in Hüfte und Lendenbereich, u.a.m.)   Fest steht: Mit jedem Tag, den Frau K. länger in diesem Heim leben muss, schreitet ihr geistiger und körperlich Abbau voran.

Im November 2019 fand UTA  eine  Anwältin für ihre Mutter.  Diese erlebt Frau K. in einem sehr wachen und orientierten Zustand, da UTA an den Tagen zuvor jeweils dafür gesorgt hatte, dass  ihr genügend Flüssigkeit zugeführt wurde.  Sie war vorher mit der Mutter  beim Frisör und hatte ihr schicke Kleidung besorgt und so ihr früheres Selbstverständnis und ein selbstbewusstes Auftreten erwirkt.   Die Verwandlung der Frau K. kann deutlich auch an Hand von „vorher – nachher“  Fotos gezeigt werden.  So wie Frau K. an diesem Tag auftrat, hätte niemand an ihrer Fähigkeit zur Willensbildung gezweifelt, schilderte die Anwältin ihre Begegnung.  Sie sah auch deshalb keinen Grund, das Mandat nicht anzunehmen, weil  weder eine fachärztliche Demenzdiagnose vorlag, noch ihre Geschäftsfähigkeit gerichtlich aberkannt war.
In der Zwischenzeit hatte Frau K. ihrer Tochter UTA  eine Vorsorgevollmacht ausgestellt und ihre jüngere Tochter handschriftlich und mit Hilfe eines Anwaltsschreibens gebeten, ihre Vollmacht zurück zu geben.  Auch das Heim wurde von der Anwältin informiert, dass ab sofort die Tochter UTA das Sorgerecht habe.  Normalerweise ist dieser Vorgang rechtlich kein Problem. Im Falle von Demenz und fraglicher Geschäftsfähigkeit ist es jedoch nicht so einfach.  Hier haben wir auch in anderen Fällen häufig erlebt, dass sich die Gegenseite  weigert, die Vollmacht zurückzugeben bzw. einen neuen Bevollmächtigen  anzuerkennen.   Auch ist vielen nicht bekannt, dass jeder Mensch das Recht hat sich einen Anwalt zu nehmen, solange er  diesen Wunsch äußern kann.  Auf die Schreiben der Anwältin reagierte die jüngere Tochter sofort sehr aggressiv im Sinne von: Was fällt Ihnen überhaupt ein, meine Mutter ist dement und nicht geschäftsfähig, also kann sie auch weder einen Anwalt beauftragen noch eine Vollmacht widerrufen.  Das Heim sah sich ebenfalls nicht beeindruckt von dem Widerruf der Vollmacht.  Bei den anschließenden Besuchen der Mutter im Heim schlugen UTA noch feindseligere Blicke entgegen. Als sie ihre Mutter über Silvester und Neujahr mit zu sich nach Hause nehmen wollte, wurde ihr das untersagt.  Tagsüber durfte sie an ihren freien Tagen mit der Mutter das Heim verlassen, aber abends musste sie diese, auf Geheiß der bevollmächtigten Schwester, wieder dort abliefern.

Frau K. wurde nie gefragt. Auch ihre sauber handgeschriebenen Willensbekundungen wurden und werden bis heute  vollständig  ignoriert.  Aus dieser Falle hatte die Betroffene  nur eine Chance herauszukommen: Wenn es gelingt sie für einige Tage außerhalb des Heimes ohne Neuroleptika  zu stabilisieren, so dass sie ihre Selbstsicherheit wieder gewinnen kann.  Nur unter dieser Voraussetzung lässt sich feststellen, was ein kognitiv eingeschränkter Mensch  alles noch kann oder nicht mehr kann.  Ein Uhrentest oder der sog. Mini-Mental-Status-Test, dürften nie alleine als Maßstab genommen werden. Vor allem nicht, wenn diese im Heim oder vom Arzt des Heimes eben gerade mit dem Ziel durchgeführt werden, den  Bewohner   für dement erklären zu können, damit man ihn entsprechend behandeln kann. Was hier tagtäglich ungezählte Male mit alten Menschen gemacht wird, ist eine systematische Entwürdigung, Entrechtung und Enteignung.

Anfang Januar habe ich mich der Sache angenommen und zunächst die Heimleitung schriftlich darauf hingewiesen, dass der Wille des Betroffenen zu achten ist und es weder einer Bevollmächtigten noch einem Betreuter zusteht, sich  ohne  Grund  darüber hinwegzusetzen.  Nur  wenn ein hohes Maß an Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung vorliegt, sind freiheitseinschränkende Maßnahmen  statthaft.  Die Bewohnerin ist in der Obhut ihrer Tochter UTA sowohl menschlich, als auch fachlich in besten Händen.  Es bestand also kein Grund, der Bewohnerin  zu verbieten, die Feiertage bei ihrer Tochter in Bad Urach zu verbringen.  Und dies unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat.

Laut deutscher Rechtsauffassung hat ein Sorgeberechtigter in erster Linie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der  Schutzbedürftige  möglichst selbstbestimmt und seinem Willen entsprechend leben kann. Erwachsene Menschen die eine rechtliche Vertretung benötigen, sind laut BGB als mündige Bürger*innen zu behandeln. Auch Demenzkranke dürfen z.B. an Wahlen teilnehmen. Solange die Person ihren  Willen in irgendeiner Weise zum Ausdruck bringen kann, hat sie ein Recht darauf, dass diese Willensäußerungen beachtet werden.  Das gilt auch für Ärzte, Heimleitungen und Pflegepersonal.

Seitens des Heimes reagierte man auf die schriftlichen Willensbekundungen der Bewohnerin, indem der Arzt am ersten Arbeitstag im neuen Jahr beauftragt wurde, in einem erneuten Attest Frau K. für geschäftsunfähig zu erklären.  Denn Frau K. hatte in ihrem Widerruf der Vollmacht  erklärt, dass sie zu ihrer Tochter Uta ziehen wolle.  Das wollte nicht nur die jüngere Tochter unterbinden, sondern auch das Heim.  Nach einer Begebenheit, in der die jüngere Tochter mit ihrer Vollmacht zur Polizei ging, weil UTA entgegen ihrer Anweisung, die Mutter im Heim abgeholt hatte, spitzte sich die Lage zu.
Hier sahen wir nur noch den Ausweg, über eine Ärztin, die Frau K. und die Situation gut kannte, eine Krankenhauseinweisung  zu erwirken.

Unser Ziel: Frau K. aus der beschriebenen Demenzfalle herauszuholen und zu rehabilitieren, damit sie mit Unterstützung der Tochter und weiterer Helferinnen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben außerhalb des Heimes führen kann. Für  kurze Zeit konnte dieses Ziel auch erreicht werden. Womit wir nicht gerechnet hatten: Dass sich ein Gericht in der erlebten Weise instrumentalisieren lässt.

Gericht bestraft Ausbruchversuch und verfügt Zwangsunterbringung

Da die Gegenseite in einer äußerst aggressiven Weise gegen UTA auftrat, mit absurden Anschuldigungen und Behauptungen, schafften sie es schon vor dem o.g. Verhandlungstermin, die  Richterin davon zu überzeugen, dass sich Frau K.  in Lebensgefahr befindet und sofort wieder in die Obhut des Heimes verbracht werden müsse.  Die  Richterin habe  von Anfang an keinen Zweifel an ihrer Position aufkommen lassen.  Ihre gesamte Fragestellung habe darauf abgezielt, dem Antrag der Einstweiligen Verfügung, die der Anwalt der jüngeren Tochter  aufgesetzt hatte, entsprechen zu können.  UTA  ging die Ladung zum Verhandlungstermin erst am Vortag zu, so dass ihr keine Zeit blieb sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.  Die Anwältin der Frau K. habe gar keine  Einladung erhalten. Sie wurde lediglich zugelassen, ohne ihr jedoch das Recht einzuräumen als rechtliche Vertreterin der Frau K aufzutreten. UTAs Bruder habe die Anwältin gleich zu Beginn lautstark aufgefordert, den Mund zu halten, weil ihr Mandat nicht gültig sei.  Die Richterin habe das unkommentiert stehen lassen.  Im Grunde sei schon nach 20 Minuten klar gewesen, worauf diese Verhandlung hinaus läuft.  Der Gegenseite, UTA, sei keine Gelegenheit zur Klarstellung gegeben worden, vielmehr habe sie sich wie eine Verbrecherin behandelt gefühlt,  nicht nur von ihren Geschwistern und deren Anwalt, sondern auch von der Richterin.   Irgendwer schlug vor, die weitere Verhandlung in die Wohnung der  UTA zu verlegen. Die Richterin wollte sich selbst einen Eindruck von Frau K. machen, die seit einer Woche gemeinsam mit UTA dort lebte.  Ohne jede Vorbereitung und auch wieder in einer beispiellosen Überrumpelungstaktik, sind dann alle  Personen vom Gerichtsgebäude  zu Fuß in die wenige Straßen entfernte Wohnung aufgebrochen. UTA schaffte es gerade noch einige Ihrer Unterstützer zu informieren, die dann fast zeitgleich eintrafen.  Gegen 12.00 Uhr befanden sich dann auf einmal 11 Personen im Wohnzimmer. Die 81 jährige Frau K. mittendrin und ohne jede Vorbereitung.  Die Richterin habe sich ihr gegenüber in einen Sessel gesetzt und mit der Befragung begonnen:

Erste Frage: „Wissen Sie wo sie hier sind?“  Antwort: „Zu Hause.“  „Und wer wohnt noch hier?“  Antwort: „Meine Tochter Uta.“  Bis dahin sei ihr Auftreten noch sicher gewesen.  Bei den weiteren Fragen hätte man merken können, wie Frau K. immer unsicherer geworden sei, wohl auch, weil sie nichts Falsches sagen wollte, in dieser für sie völlig undurchsichtigen Lage.  Die Richterin stellte im weiteren Suggestivfragen  zum Heim, wie: „Sie haben das letzte Jahr doch im Heim in Schelklingen gewohnt. Da waren Sie doch gut versorgt, …..oder?“   Frau K. antwortete: „Ja“. „Wenn sie in Schelklingen gut versorgt waren, würden Sie doch auch dorthin wieder zurückgehen …. Oder?  Frau K antwortete hier erneut mit einem „Ja“. Möglicherweise auch um nichts Negatives zu sagen, weil sie den Zweck dieser Frage in der Aufregung nicht verstehen konnte.  Diese beiden Ja-Antworten reichten der Richterin für die Feststellung, dass Frau K nicht gegen ihren Willen in das Heim zurückgebracht wird.      Nachdem die Richterin und die Personen, die sie unbedingt wieder ins Heim zurückbringen wollten, abgezogen waren, blieben ihr noch etwa eine Stunde, bevor sie von ihrer jüngeren Tochter und dem Sohn abgeholt und wieder ins Heim verbracht wurde.

Es ist immer wieder erstaunlich festzustellen, dass die Angaben von vermeintlich Demenzkranken immer dann wörtlich genommen und einer Willenserklärung gleichgesetzt werden, wenn eine Richterin/ein Richter die Fragen stellt.  Und dies obwohl besagte Richterin meint, anhand der Anhörung und den übrigen Angaben  festgestellt zu haben, dass Frau K nicht in der Lage sei „über Veränderungen ihre Lebenssituation reflektiert entscheiden zu können“.

Fachärztliche Befunde und handschriftliche Willenserklärung werden ignoriert

Die Unterlagen auf die sich das Gericht stützt stammen vom Arzt des Heimes in Schelklingen sowie der Ermstalklinik, in der Frau K. vier Tage verbracht hatte, bevor UTA sie mit nach Hause genommen hat.  Tatsächlich war diese Klinik keine gute Wahl, wie wir bald feststellen mussten.  Zumal   gleich am ersten Abend die jüngere Tochter und Sohn  für Aufregung sorgten und die überraschten Ärzte aufforderten, die Mutter sofort herauszugeben. Wiederum mit der Behauptung: UTA habe die Mutter entführt, sie habe die Vollmacht erschlichen etc.   Damit war die Vertrauensbasis gestört und  UTA  erneut wieder in der Position bestenfalls geduldet zu sein.  Im Übrigen sei der Umgang mit den Alterskranken in dieser Klinik unpersönlicher noch als im Heim.  Das Personal genervt und übellaunig. Abends seien ungefragt einfach die Gitter an den Betten hochgezogen worden.  Wer aufzustehen versucht  oder herumläuft erhält sofort ein Sedativum. So auch Frau K., die in den ersten beiden Nächten in der Klinik so stark sediert wurde, dass sie am ersten Morgen in der Dusche kollabierte und am zweiten bis 11 Uhr nicht ansprechbar/aufweckbar war.   Nach dieser Erfahrung konnten wir immerhin erreichen, dass UTA in den folgenden Nächten mit ihr im Zimmer übernachten konnte. In diesen Nächten wurden keine Sedativa gebraucht.  Bezeichnend für die Haltung dieser Klinik ist, dass im Bericht herausgestellt wurde, Frau K. habe am 25.01. das Krankenhaus alleine verlassen und sei von der Polizei in einem Ort, etwa 5 km entfernt, gefunden worden.  Es steht nicht darin, dass Frau K. in der Mittagsruhezeit, als alle Besucher die Station verlassen mussten,  sich selbstständig und wetterentsprechend angezogen hatte, einschließlich Handschuhe, um spazieren zu gehen.  Sie sei danach so fit und gut drauf gewesen,  dass sie am gleichen Nachmittag noch diese  zweiseitige Willenserklärung handschriftlich verfassen konnte. Uns liegt die Videoaufzeichnung vor, in der sie diese vorliest.   Jetzt, da Frau K. seit wenigen Tagen wieder im Heim ist, hat man sie medikamentös wieder soweit heruntergefahren, dass sie nicht mehr gehen kann, weshalb sie im Rollstuhl in den Aufenthaltsrauf geschoben wurde.

Während zwei Fachärzte, alleine schon aus der noch vorhandenen Schreibkompetenz, zu dem Ergebnis kamen, dass ein Mensch, der so fehlerfrei, geradlinig und gleichmäßig schreiben kann, verstehen können muss, was er schreibt.  Sehen Sie hier die Bewertung von Prof. Dr. Dr. Hirsch,  dem ich drei Schriftstücke geschickt hatte.

Bevor UTA ihre Mutter am 29. Januar zu sich nach Hause holte, war sie mit ihr bei  Dr. Andreas Rohen, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, Nürtingen.  Dieser Facharzt habe sich die Unterlagen angeschaut und Frau K. so erlebt, dass er nach kurzer Zeit zum dem Ergebnis kam: Hier brauche  sie kein Gutachten, es sei doch ganz offensichtlich, dass ihre Mutter in der Lage ist, ihren Willen zu beschreiben.  Handschriftlich attestierte er folgendes:

Nach in Augenscheinnahme besteht wie in den Vorbefunden festgestellt keine Demenz die eine Entmündigung bei der Patientin rechtfertigen  würde. Somit ist der Patientin ihr Wille zu belassen, sie  ist  aus dem Heim zur Tochter zu entlassen. Sie kann nicht gegen ihren Willen im Heim festgehalten werden.“

Diese beiden fachärztlichen Einschätzungen wurden von der Richterin nicht erwähnt.


Adelheid von Stösser,  den 12.02.2020