Generelle Besuchsverbote in Heimen sind unmenschlich !!!

Foto einer Enkelin 2004: Auch diese Frau wurde durch Überfürsorge zu Tode gebracht.

Nachdem in der vergangenen Woche  alle Bundesländer, Seniorenheime zu Schutzzonen erklärt haben, um die Heimbewohner vor der Ansteckung mit dem Covid-19 zu schützen, haben  am Wochenende mehr als 1000  betroffene Besucher übers Internet bei uns Information oder Rat gesucht.

Beispielhaft lesen Sie hier folgende E-Mail:

Sehr geehrte Frau von Stösser,

mit Wirkung vom 13.03.2020, 13 Uhr wurde in Einrichtungen der Diakonie Löbau-Zittau ein totales Besuchsverbot ausgesprochen.   In den letzten 14 Tagen bis  zum Besuchsverbot  waren wir  regelmäßig bei unserer Angehörigen (Pflegegrad 5, bettlägerig, kann nicht mehr sprechen)  und reichten ihr das Mittagessen sowie oft auch das Abendessen an, weil das sehr viel Geduld und Zeit braucht, die das Personal nicht aufbringen kann.  Gemäß den Aussagen des Hausarztes bei seinem  letzten Hausarztbesuch am 12.03.2020 befindet sich unsere Betreute in einem Stadium bei dem man mit dem Ende rechnen muss.  Deshalb finden wir das Verbot regelrecht unmenschlich.  Denn das bedeutet, dass ihr Ehemann und wir die Großmutter  im Sterben alleine lassen müssen.  Ihr wird hier jede Zuwendung und Unterstützung durch vertraute Menschen  versagt.  Uns erscheint diese Maßnahme auch unverhältnismäßig, zumal im gesamten Landkreis  nur 7 (!!!) bestätigte COVID 19 Fälle bekannt sind, alle im Stadtgebiet Görlitz, ca. 35 km entfernt. Aus diesem Grunde ist es völlig unverhältnismäßig, Bewohner, welche bettlägerig auf einem Einzelzimmer untergebracht sind, von jeglichen familiären sozialen Kontakten im letzten Lebensabschnitt zu isolieren. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Diakonie Löbau-Zittau der einzige Träger ist, welcher zum Freitagmittag eine solche rigorose unangekündigte Entscheidung getroffen hat, zumal durch das Landratsamt Görlitz und den Freistaat Sachsen ein solches ausnahmsloses Besuchsverbot nicht angewiesen wurde. Wir können Ihnen versichern, dass keiner der engeren Kontaktpersonen sich in der jüngsten Vergangenheit in einem Risikogebiet befand und/ oder Kontakt mit einem Infiziertem COVID 19 Patienten hatte.

Wir sehen hier das Selbstbestimmungs- und Hausrecht massiv verletzt und es kann nicht hingenommen werden, dass unsere Betreute, welche schon seit längerem ohne jegliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, allein in ihrem Zimmer verbringen muss,  nun noch mehr vereinsamt, ihren letzten Weg fremdbestimmt ohne Begleitung zu gehen hat. Welche Möglichkeiten bestehen hier, gegen die enorme Einschränkung vorzugehen?

Pflegeeinrichtungen-Informationsblatt-13-03-2020

Unsere Antwort auf diese und ähnliche Fragen:

  1. Ein generelles Besuchsverbot in stationären Einrichtungen ist weder verhältnismäßig noch statthaft!

Eine Isolierung von Kranken ist im Allgemeinen nur dann angezeigt, wenn eine Infektion mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger vorliegt.  Auch im Falle von Covid-19 muss  die Infektion oder der Kontakt zu einem Infizierten nachgewiesen sein, bevor dem betreffenden Patienten/Bewohner verboten werden darf, sein Zimmer zu verlassen und Kontakt zu anderen aufzunehmen.  Gleiches gilt  für das Recht auf den Besuch von Angehörigen.

Bei den Vorgaben der Bundesländer handelt es sich nicht um  die gesetzliche Anordnung eines generellen Besuchsverbotes, sondern um Empfehlungen  zur Einschränkung der Besuche sowie zur Kontrolle und Anweisung der Besucher.  Einrichtungen haben also durchaus einen gewissen Spielraum, den viele wohl auch mit Augenmaß und individuell sinnvoll nutzen.  Hier die  Besuchsregelung, die Andreas Bik und sein Leitungsteam für das St. Ludgeri in Essen-Werden getroffen haben.  Im Schreiben wird Besuchern nicht vorgeschrieben zu Hause zu bleiben. Wer einen Angehörigen in der Einrichtung besuchen will, wird nicht zurückgewiesen, sondern darf diesen auf direktem Weg in seinem Zimmer aufsuchen.  Ferner wird der Besucher zu einer Selbsterklärung aufgefordert. Sollte es zu Infektionen mit Covid-19 kommen, kann auf diese Weise leicht festgestellt werden, wer außer dem Personal Kontakt mit dem betroffenen Bewohner hatte.

Aus christlichen, ethischen oder rein menschlichen Gründen müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Bewohner in besonderen Notlagen und während der Sterbephase von den nächsten  Angehörigen begleitet werden dürfen.  Schwerkranken und Sterbenden  diese Begleitung zu versagen, ist unmenschlich.

Wir leben hier schließlich nicht mehr im Mittelalter, wo die Mittel zum Selbstschutz vor ansteckenden Krankheiten fehlten.  Abgesehen davon haben wir es bei Covid-19 nicht mit einem Pest- oder Pocken-Erreger zu tun, oder mit einem Killervirus wie Ebola.  Mehr als 80 Prozent der Infektionen mit Covid-19 verlaufen symptomarm oder schlimmstenfalls wie eine Grippe, die nach 14 Tagen (ohne medizinische Behandlung)  ausgestanden ist.  Die einzige Maßnahme, die hier angezeigt und jedem Bürger zumutbar ist,  besteht in einer Quarantäne für Personen die nachweislich infiziert sind oder in Kontakt mit einem Infizierten standen.  Darüber hinaus sollte verfügt werden, dass Personen mit Erkältungszeichen (Halsweh, Schnupfen, Husten etc.) auch ohne Testbefund, solange konsequent zu Hause bleiben, bis alle Symptome abgeklungen sind.  Das müsste konsequenter und in besonderer Weise auch fürs Personal in Heimen, Kliniken und Arztpraxen gelten, wenn man schon die Alten und Kranken besonders schützen will.  Das Pflegepersonal ist derzeit besonderen Belastungen ausgesetzt, mit einem erhöhten Risiko selbst zu erkranken.  Um die Kollegen und Bewohner nicht im Stich zu lassen, dürften viele geneigt sein, trotz Erkältung zum Dienst zu gehen. Bei diesen wird bislang kein Fieber gemessen, vielmehr freut sich die Pflegedienstleitung über jeden der seinen Dienst antritt, auch wenn er sich eigentlich krank fühlt.

Ebenfalls verhältnismäßig und  sinnvoll erscheint es, allen gesundheitlich geschwächten Menschen zu raten, sich während der Epidemie möglichst nur in seinem vertrauten Umfeld zu bewegen und darüber hinaus Sicherheitsabstand zu anderen Personen zu wahren.  Im Grunde die gleichen Empfehlungen, die Krebspatienten während einer Chemotherapie erhalten. Da die Betroffenen ihr Leben nicht  gefährden wollen, achten die meisten penibel darauf.   Vorschriften sind weder erforderlich, noch wären sie vereinbar mit dem Selbstbestimmungsrecht.

Gleiches gilt auch für alte Menschen in Heimen oder zu Hause.  Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für pflegebedürftige  Menschen  in den Heimen.  Freiheitseinschränkende Maßnahmen bedürfen normalerweise einer gesonderten richterlichen Genehmigung und dieser geht die Prüfung der Erforderlichkeit voraus.  Rechtlich gesehen, könnte der Heimbewohner oder sein gesetzlicher Vertreter, gegen das Besuchsverbot vorgehen.  Ein Heimleiter darf auch nicht einfach hingehen  und einem nicht infizierten  Bewohner verbieten, sein Zimmer oder das Heim zu verlassen.  Nur wenn ein hohes Maß an Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt, können Freiheitsbeschränkungen, wie Besuchsverbote, das Verlassen des Zimmers oder des Heimes berechtigt sein.   Jedoch dürfte es bei der gegenwärtigen Lage ziemlich aussichtslos sein,  einen Richter zu finden, der die Persönlichkeitsrechte höher gewichtet als den  Infektionsschutz.

So habe ich im vorliegenden Falle den bevollmächtigten Angehörigen geraten, der Heimleitung anzubieten, sich an der zeitintensive Unterstützung bei den Malzeiten zu beteiligen, unter der Zusicherung, sich ausschließich im Zimmer der Bewohnerin aufzuhalten.  Die Bewohnerin habe nur noch 42 kg gewogen, bevor sich die Angehörigen mit um die Essensanreichung gekümmert haben, was oft eine ganze Stunde Zeit erfordert habe.   Sollte der Bewohnerin die angebotene Hilfe durch Angehörige verweigert werden,  muss dass Heim sicherstellen, dass die Bewohnerin in den Wochen des Besuchsverbots nicht verhungert und verdurstet.   Normalerweise freut sich das Pflegepersonal, wenn Angehörige gerade zu den Mahlzeiten kommen, vor allem bei Bewohnern, die viel mehr Zeit für die Nahrungs- und Flüssigkeitsanreichung benötigen, als das Personal erübrigen kann.

  1. Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen verstärken die Vereinsamung und Ausgrenzung

In Deutschland leben rund 1.100.000  pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen.  Die wenigsten sind freiwillig oder gerne dort eingezogen, sondern weil Angehörige oder Betreuer keine Alternative sahen.  Die meisten  fühlen sich abgeschoben. Man erkennt diese leicht an ihrer  niedergedrückten, Resignation ausstrahlenden Haltung   und den traurigen Augen.  Sie ziehen sich innerlich zurück, aus einem Umfeld das ihnen fremd ist, in dem sich keiner für sie und ihr Leben interessiert zeigt.  Irgendwann hören sie auf zu kommunizieren, weil es eh keinen interessiert. Wer nicht mehr gefragt wird, wer keinen Menschen hat, mit dem er sich austauschen kann, der ihn versteht, geht seelisch und geistig zu Grunde.  Viele Menschen, die in unseren Heimen für viel Geld gepflegt werden, sind nur noch körperlich anwesend.  Als Person haben sie sich längst zurückgezogen.
Für alle Heimbewohner, die nicht aus eigenen Stücken die Entscheidung für ein Heim getroffen haben, stellt alleine bereits diese aufgezwungene Lebensform eine Beschneidung des Selbstbestimmungsrechtes dar. Auch hinter dieser Bevormundung stehen gutgemeinte, fürsorgliche Begründungen.  Man will angeblich nur das Beste. Leider jedoch fühlt es sich für die Betroffenen ganz anderes an.   Insofern stellt alleine bereits die Situation, dass unser Deutsches Pflegesystem auf Heime setzt, eine ethisch bedenkliche Entwicklung dar.   In keinem anderen Land der Welt, ist die Gefahr größer, sein Lebensende in einem Heim verbringen zu müssen, als in Deutschland.

Von den rund 14.500 Pflegeheimen, die es aktuell in Deutschland gibt, werden nach unserer Einschätzung vielleicht 2 Prozent, also etwa 300 Heime, menschlich so geführt, dass sich der größte Teil der Bewohner dort wohl fühlt.  Man erkennt diese Heime vor allem an einem lebendigen Miteinander.  Die Bewohner sitzen dort nicht wie abgesetzt, stumm und teilnahmslos um Tische herum. Sie werden dort nicht unterhalten, sondern aktiv beteiligt. In diesen Heimen findet auch deshalb ein stückweit Normalität statt, weil Angehörige ebenfalls integriert sind und sich aktiv beteiligen dürfen, soweit sie das wollen.  Dort wo viele Angehörigen ein und aus gehen, ist einfach mehr los. Vor allem wenn Angehörige, wie beispielsweise im St. Ludgeri, regelmäßig ehrenamtliche Aktivitäten übernehmen, in Form von Spielenachmittagen, Singkeisen, Malen, Backen, Stricken, Kochen etc. , kann sich ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln.  Ich werde oft gefragt, woran man ein gutes Pflegeheim erkennt.  Meine Antwort: An der Lebendigkeit, an der Art, wie Bewohner einbezogen und Angehörige integriert werden.  In Heimen, die wie ausgestorben wirken, in denen tagsüber nur wenige Bewohner und kaum ein Besucher oder Personal zu sehen ist, herrscht ein ebensolches Klima vor.  Dort kann bestenfalls eine ausreichende,  körperliche Versorgung erwartet werden.  Angebote gegen den  seelischen  Hunger und geistigen Durst  finden dort nicht statt.

Wie allgemein bekannt und immer wieder beklagt, können sich nur wenige Heimbewohner  über regelmäßige Besuche von Angehörigen freuen. Nicht einmal 10 Prozent der Heimbewohner werden öfter als 1 mal pro Woche besucht.  Die meisten erhalten höchstens 1-2 Mal im Monat Besuch. Viele alte Menschen bekommen nicht einmal zum Geburtstag oder zu Weihnachten Besuch.  Bei diesen springt mitunter  ein ehrenamtlicher Besuchsdienst ein, falls das Heim sich die Mühe macht und dieses organisiert.   Auch über die Gründe für die insgesamt seltenen Besuche in Heimen wird regelmäßig in Fachzeitschriften geschrieben.  Insgesamt ist die Besuchsrate  sehr überschaubar.  Ich selbst war im Januar an einem Samstagnachmittag in einem Pflegeheim, weil eine Angehörige hier angerufen hatte und von „Zuständen“ berichtet hat.  Da das Heim auf meiner Wegstrecke lag, bin ich einfach mal hingefahren und habe mich umgeschaut.  Eine freundliche ältere Bewohnerin saß im Eingangsbereich, sie öffnete mir die Tür.  Von oben angefangen, ging ich dann über jeden Wohnbereich, habe in offenstehende Türen geschaut und mich länger mit einer Bewohnerin unterhalten, die auf ihrem Bett lag und meinen Gruß erwidert hatte.  In der guten halben Stunde an diesem Samstagnachmittag habe ich nur drei Bewohner außerhalb des Zimmers gesehen: Die Frau im Eingangsbereich, ein Mann im Rollstuhl, eine anderer mit Rollator – beide auf dem Weg zum Balkon, um eine  Zigarette zu rauchen. Kein einziger Besucher. Aus einem Dienstzimmer – die Tür war zu – hörte ich mehrere Stimmen.  Am Wochenende sei es immer sehr ruhig.   In der Woche sei mehr los, auch wegen der Handwerker, erklärte mir die Dame im Eingangsbereich, mit der ich mich dann auch noch etwas unterhalten habe.  Der Lärm durch den Umbau sei schon sehr störend, berichtete sie.  Sie selbst bekomme auch leider wenig Besuch. Die Kinder wohnten weiter weg.  Auf dem Rückweg dachte ich dann nur noch, hoffentlich endest du nicht auch mal in so einem Haus.  Abgeschrieben, ausgemustert.

Vor diesem Hintergrund  wirken die  jetzt bundesweit angeordneten Besuchseinschränkungen, geradezu  unanständig.  Anstatt etwas gegen die Abschottung und Vereinsamung der Alten zu tun,  wird diese per Dekret jetzt noch verschärft, werden die wenigen Lichtblicke, die Besucher in ihren Alltag bringen auch noch unterbunden.
Abgesehen davon ist die Gefahr auch deshalb überschaubar, weil pflegebedürftige alten Menschen vor allem an Kontaktarmut leiden.  Es wäre ja schön, wenn sie Besuch bekämen.  Müsste eine Regierung die  Alten  nicht  in erster Linie vor einem entwürdigenden, trostlosen, einsamen Ende schützen?  Dass sollte das Ziel sein: Den Jahren Leben geben!

Generelle Besuchsverbote sind aus ethischen und menschlichen Gründen abzulehnen.   Schutzmaßnahmen  müssen verhältnismäßig bleiben und dürfen nicht  soweit gehen, dass Hilflose und Sterbende alleine gelassen werden.

Zur Situation von Betroffenen in den Pflegeheimen nach dem Besuchsverbot, empfehle ich einen Beitrag im ARD extra (35-40 Minute)


Nachtrag und Aktualisierung  23.03.2020: 
Bund- und Länder haben ein komplettes Besuchsverbot in Altenheimen beschlossen.   Ohnmächtig und fassungslos müssen Angehörige ihre Nächsten, dem  überforderten, viel zu wenigem Personal  überlassen.  Die wenigsten Heimbewohner sind noch in der Lage per Telefon in Kontakt zu bleiben.  Und wenn Angehörige dann anrufen, wird ihnen nicht selten vom Personal erklärt, man habe leider keine Zeit der Mutter oder Oma das Telefon ans Ohr zu halten, außerdem müsse das Telefon ja dann jedes Mal desinfiziert werden.   Welcher alte Mensch möchte schon unter solchen Umständen noch länger leben?   Manchmal  kann Sterben auch eine Gnade sein! 
Und im Übringen kommt aus einem Pflegeheim sowieso kaum jemand lebend heraus.   Heime sind die Endstationen des Lebens.  In Krankenhäusern und Heimen sterben die meisten Menschen. In Deutschland sterben täglich rund 2.500 Menschen, rund  60 ältere Menschen verstarben auch in den vergangenen Jahren täglich an Infektionen, Sepsis, Lungenentzündung, Novo-Virus o.ä.   Nur an Covid-19 dürfen sie jetzt nicht versterben. Das ist ganz schlimm und muss unbedingt verhindert werden. Vor allem jedoch müsste verboten werden, dass alte Menschen, wenn sie denn positiv auf Covid-19 getestet wurden und eine Lungenentzündung entwickeln, weil man meint selbst hochaltrige an Vorerkrankungen leidende noch beatmen zu müssen.  Als hätte man von Pallitivbehandlung noch nie was gehört.

Ich habe mir für diese Woche vorgenommen, die älteren Mitglieder unseres Vereins anrufen, um zu hören, wie es ihnen in ihrem Exil ergeht.  Drei  über 80ig jährige  habe ich heute erreicht.  Sie wirkten sehr niedergedrückt und fragten sich wie es weiter gehen soll.  Im Tenor:  „So möchte man nicht weiterleben. Vor allem, weil ja auch überhaupt kein Ende abzusehen ist.“ 

Zu den Sterbenzahlen in Pflegeheimen:


Weitere Stimmen die zur Verhältnismäßigkeit aufrufen:

Die Virologin, Prof. Dr. Karin Mölling vergleicht das was hier abgeht, mit dem Geist der aus der Flasche geraten ist.

18.03.2020 FAZ,  „Ein Feuerwerk des Wahnsinns“:  Drei Mediziner erkläre ihre andere Sicht auf die Gefährlichkeit

16.03.2020 FAZ,  der Virologe Hendrik Streeck, bewertet die Gefahrenlage ebenfalls vernüftig und realitätsbezogen  

Auf die Frage, ob es einen Anstieg der Todesrate in Deutschland gibt, antwortet Streeck:
„Ganz bestimmt, aber nicht um solch apokalyptisch hohen Zahlen, wie sie zum Teil in Umlauf sind. Auch muss man berücksichtigen, dass es sich bei den Sars-CoV-2-Toten in Deutschland ausschließlich um alte Menschen gehandelt hat. In Heinsberg etwa ist ein 78 Jahre alter Mann mit Vorerkrankungen an Herzversagen gestorben, und das ohne eine Lungenbeteiligung durch Sars-2. Da er infiziert war, taucht er natürlich in der Covid-19-Statistik auf. Die Frage ist aber, ob er nicht sowieso gestorben wäre, auch ohne Sars-2. In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen eine Verbindung zu Sars-2. Natürlich werden noch Menschen sterben, aber ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: Es könnte durchaus sein, dass wir im Jahr 2020 zusammengerechnet nicht mehr Todesfälle haben werden als in jedem anderen Jahr.“

Prof John P.A. Ioannidis, Stanford: „Entscheidungen ohne verlässliche Daten“

Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenfacharzt und  Gesundheitspolitiker, setzt sich mit fundierten Informationen dafür ein, dass die  „Corona-Panik beenden“ wird.

Ranga Yogeshwar mahnt  die Medien zur Verantwortung: „In einem Leben, das mit Risiken behaftet ist, sollte man einordnen und nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen.

Prof. Matusiewicz, bezieht sich in diesem offenen Brief an die Corona-Hysteriker vor allem auf die verhältnismäßig geringe Sterblichkeit an Covid-19

Jan J.Kassl, die Corona Hysterie – Angst ist ansteckender als das Virus

Jörg Brokmann, Notfallmediziner warnt  vor Corona-Hysterie: 

„Wir haben keine medizinischen Lage, wir haben eine politische Lage“

Matthias Heitmann in  Cicero, spricht vom Angst-Virus  und will

„eine Lanze brechen für die mutige Globalisierung – als Impfstoff gegen ein Virus namens globale Angstkultur“