Der Fremdbestimmung entflohen

Elvira O. freut sich darüber wieder selbst über ihr Leben und ihr Geld verfügen zu dürfen.

Elvira O., 88 Jahre, Mutter von 7 Kindern und 13 fache Großmutter, hatte ziemlich abgebaut und zuletzt nicht mehr daran geglaubt, dass ihre Töchter es schaffen würden, sie gegen den Widerstand der Fremdbetreuerin aus dem Heim herauszuholen. Als das Heim am 09. Januar 2021 wegen Corona für Besucher geschlossen wurde und Frau O.  ab dann nichts anderes mehr sah, als die im Nebenbett stöhnende, nicht ansprechbare alte Dame, mit der man sie zusammengelegt hatte, empfand sie das wie ein Todesurteil.  Am 31. Januar, einen Tag nachdem der Wohnbereich von Frau O. wieder für Besucher geöffnet werden konnte, gelang es den Töchtern die Mutter so zu entführen, dass es juristisch eben nicht als Entführung gewertet werden konnte. Seit Mitte April ist die 88 jährige  nun auch diese herzlose Fremdbetreuerin los und darf wieder selbstbestimmt in ihrem eigenen Haus wohnen. Vor wenigen Tagen besuchte ich Elvira O. in ihrem Zuhause in Königswinter. Denn unser Verein, namentlich Martin Kusch und ich (Adelheid von Stösser), hatten diese Rettungsaktion gemeinsam mit den Töchtern geplant.

Im  September 2020 hatten Jutta P. und Gudrun Q. nach Recherchen auf unseren Internetseiten von einem ähnlichen Fall hier in der Nähe gelesen und unseren Rat angefragt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fronten zur Betreuerin und auch innerfamiliär so verhärtet, dass selbst der Fachanwalt, an den sie sich zuvor gewandt  hatten, nur geringe Chancen sah, die Betreuerin loszuwerden und somit ihre Mutter aus dem Heim holen zu können. Zumal Frau O. eine Demenzdiagnose anhaftete. Wer glaubt schon den Äußerungen eines alten Menschen mit Demenz? Erschwerend kam die Zerstrittenheit innerhalb der Familie hinzu. Der Sohn der diese Entwicklung im Wesentlichen verursacht hatte sowie ein weiterer Sohn, fanden, dass die Mutter ins Heim gehöre und dort zu verbleiben habe. Es ginge ihr dort gut und sie sei dort bestens aufgehoben, erklärten beide – obwohl sie ihre Mutter dort nie besucht hatten.   Beide Söhne intervenierten auch vor Gericht gegen die Töchter, die sie nach Hause holen wollten. Wegen des familiären Streites, auf den hier nicht näher eingegangen werden soll, hatte das Gericht im März 2020 Frau A., eine „neutrale Person“, als Berufsbetreuerin eingesetzt. Offenbar eine, mit entsprechender „Durchsetzungskraft“ gegenüber Betreuten und deren Angehörigen. Jedenfalls hat sich diese Betreuerin auf keinen Vorschlag und keine Bitte der Töchter eingelassen und selten überhaupt geantwortet. Vielmehr hatte sie bereits im August 2020 das Haustürschloss am Wohnhaus (Gebäudeteil) ihrer Betreuten durch den jüngeren Sohn austauschen lassen und im Oktober 2020 einen Mietvertrag für genau dieses Haus mit dem Sohn abgeschlossen, dem die Eltern 1996 Haus- und Grundbesitz überschrieben hatten. Dies geschah unter der Auflage eines im Grundbuch verankerten lebenslangen Nießbrauchrechts in besagtem Gebäudeteil, verbunden mit einer ebenfalls im Grundbuch eingetragenen Pflegeverpflichtung.

Bemerkenswert: Die Betreuerin hatte bereits Anfang April 2020, unmittelbar nach ihrem ersten persönlichen Besuch bei Elvira O. noch in ihrem eigenen Zuhause in Königswinter, einen Bestattungsvertragsentwurf für die Betreute bei einem Unternehmen in der Nachbarschaft der Einrichtung in Hennef abgeschlossen. Ohne Frau O. zu informieren, geschweige zu fragen. Denn dann hätte die Betreuerin erfahren, dass Frau O.  ihre Bestattung bereits in 2017 mit einem am Wohnort ansässigen Unternehmen geregelt hatte. Und genau in diese Einrichtung in Hennef wurde Frau O. dann ab dem 02. Juli 2020 gebracht, nachdem der bei ihr wohnende  „Pfleger“ plötzlich verstorben war.  Anstatt der angeblichen Kurzzeitpflege, für die Frau O. ihre Einwilligung gab, wurde mit dem Heim sofort als Dauerunterbringung vereinbart. Inwieweit die Betreuerin von diesem Deal profitiert hat, müsste man gesondert prüfen. Fest steht jedoch, dass die Betreuerin gezielt Fakten geschaffen hatte für eine lebenslängliche Unterbringung der Betreuten im Heim.

„Während unsere Mutter und auch wir zu Beginn der Betreuung noch dachten, die Betreuerin würde dafür sorgen, dass unser Bruder seine vertraglichen Pflichten unserer Mutter gegenüber erfüllt, mussten wir leider feststellen, dass genau das Gegenteil der Fall war. Und dann war es eher so, dass uns klar wurde, dass Betreuerin und beide Söhne eng zusammenarbeiteten. Wir Töchter, in unmittelbarer Nähe unserer Mutter, wurden in keine Entscheidung auch nur irgendwie mit einbezogen. Und als dann die Betreuerin  bereits am nächsten Tag nach der Ankunft unserer Mutter im Heim mitteilte, dass sie nun dort für immer verbleiben sollte, waren wir fassungslos. Ja, sie hat unserer Mutter sogar taggleich am 03. Juli 2020 nicht nur mitgeteilt, dass ihr „Pfleger“ in der Nacht verstorben sei, sondern auch, dass sie im Heim verbleiben werde. Sie hatte ihr da bereits alle Hoffnung genommen, wieder nach Hause zu kommen. Mama war nach dem Besuch der Frau A. am Boden zerstört. Wir hatten große Mühe, sie wieder aufzurichten und suchten seitdem nach Wegen, sie aus dem Heim heraus zu bekommen.“, erklärten die Töchter.

Um mir selbst ein Bild vom Grad der Hilfebedürftigkeit und Willensbildungsfähigkeit der Elvira O. zu machen, verabredeten wir für den 09. Oktober 2020 ein Treffen. Es war der Geburtstag ihres Mannes Josef. Wir trafen uns am Friedhof und besuchten sein Grab. Frau O. erzählte von ihrem Mann, wobei sie sogar auf meine Rückfragen konkrete Antworten gab, die von den Töchtern bestätigt wurden. Anschließend haben wir uns bei Kaffee und Kuchen noch weiter mit ihr über die Situation unterhalten. Diese Begegnung war insofern wichtig, als ich nun selbst sehen konnte, dass diese Frau nicht an  fortgeschrittener Demenz leidet. Frau O. saß zwar im Rollstuhl, konnte jedoch selbständig essen und trinken. Sie verstand worum es bei unserem Treffen ging und betonte mehrfach, dass sie wieder nach Hause will aber nicht sehe, wie das gehen soll. „Mama, die Frau Stösser ist extra gekommen, die hilft uns, dich wieder nach Hause zu holen.“, redeten die Töchter ihr Mut zu.  Angesichts der verzwickten Lage, war ich mir zu diesem Zeitpunkt jedoch keineswegs sicher, dass uns dies gelingen würde, zumal auch noch  Corona-bedingte  Erschwernisse hinzukamen.

Martin Kusch, mit dem ich anschließend über den Fall sprach, war da optimistischer. Er führt seit vielen Jahren Betreuungen und es ärgert ihn, wenn er von Fällen hört, in denen Betreuer ihre Macht missbrauchen und damit auch noch durchkommen. Um einen solchen Fall handelte es sich hier zweifelsohne.  Alleine daran erkennbar, dass sich die Betreuerin  nicht am Wohl und Willen der Betreuten orientierte und es rigoros ablehnte, mit den Töchtern nach einer Lösung zu suchen.

Man bedenke, drei  Töchter der Betreuten leben in unmittelbarer Nähe. Neben diesen unterstützt auch ein Sohn, der im Saarland wohnt, ihren Wunsch auf ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Vier ihrer sieben Kinder setzten sich in ihrem Sinne ein, zwei waren dagegen und eines hat bereits seit Jahren keinen Kontakt mehr zur Mutter. Da Frau O. bereits vor ihrer Heimunterbringung  bewegungsbeeinträchtigt war (Pflegegrad 3), war ihr Hausbereich längst mit Treppenlift und weiteren seniorengerechten Hilfsmitteln ausgestattet.  Auch für eine 24-Stunden-Pflegekraft stand schon seit Sommer 2019 ein vollständig eingerichtetes, eigenes Zimmer zur Verfügung. Eine  Tochter hatte bereits Kontakt zu einer ihr empfohlenen Pflegeagentur und konnte der Betreuerin vorrechnen, dass die Pflege zu Hause nur halb so teuer sein würde, als die Pflege im Heim, für die knapp 5.000 Euro im Monat aufgebracht werden mussten. Zudem hatten die Töchter der Betreuerin zugesichert, sich um  alle Haushalts- und Pflegeangelegenheiten sowie Arztbesuche zu kümmern und sicher zu stellen, dass die  Versorgung der Betreuten zu jeder Tages- und Nachtzeit  gewährleistet ist.   Die Betreuerin ließ jedoch nicht mit sich reden, es war ihr egal. Sie hatte dann also im Oktober 2020 beschlossen, den Hausbereich der Betreuten an deren Sohn zu vermieten, damit die Heimkosten bezahlt werden können. Davon erfuhren die Töchter jedoch eher zufällig, als sie bei einem Besuch der Mutter im Heim einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Amtsgerichts fanden. Hier galt es nun, die Frist für einen Widerspruch gegen eine Vermietung einzuhalten, um diese zu verhindern. Schließlich wollte Elvira O. selbst wieder ihre eigenen Räumlichkeiten bewohnen. Mit diesem Beweis von Hinterlist und Tücke lieferte die Betreuerin zugleich jedoch einen guten Ansatzpunkt um ihre Entlassung voranzutreiben.

Mit  einem (von uns entworfenen) Schreiben ans zuständige Amtsgericht, beantragte Elvira O. die sofortige Entlassung dieser Betreuerin. Das Amtsgericht leitete diese Beschwerde ans Landgericht Bonn weiter. Am 15. Dezember 2020 kam es dann zu einer persönlichen Anhörung und Begehung des Hauses, durch drei Richter vom Landgericht  im Beisein eines Verfahrenspflegers, den das Landgericht der Betreuten zur Seite gestellt hat sowie der Betreuerin, den Töchtern und natürlich Frau O.. Wenige Tage später lag der Beschluss vor, der zwar die Willensbekundung (sie möchte wieder nach Hause) der Betreuten bestätigt und  der Betreuerin eine deutliche Rüge erteilte, jedoch leider nicht dazu führte, dass diese entlassen wurde oder selbst um Entlassung ersucht hatte. Die Betreuerin hielt sich im Folgenden bedeckt, das zuständige Amtsgericht ebenfalls. Dann kam Weihnachten und Neujahr. Und dann kam am 9. Januar (nach der ersten Impfung ?) Corona ins Heim und die Angehörigen konnten nur noch telefonischen Kontakt zu Elvira O. halten. Ihre Töchter machten sich große Sorgen, denn sie merkten, dass es ihr nicht gut ging.  Also fassten sie den Entschluss, die Mutter sofort aus diesem Heim zu holen, sobald Besuch wieder erlaubt ist. Alle notwendigen Vorbereitungen waren getroffen. In ihr Zuhause konnte Frau O. wegen des ausgetauschten Türschlosses und anderer Hindernisse zu diesem Zeitpunkt nicht. Vorübergehend konnte sie jedoch bei ihrer Tochter Gudrun Q. wohnen, da diese behindertengerecht eingerichtet ist und jahrelange Pflegeerfahrung hat.

Am 31. Januar war es schließlich soweit. Gemeinsam hatten wir kurzfristig Informationsschreiben ans Gericht und Heimleitung vorbereitet, in denen Elvira O. ihren Auszug bekannt gibt und erklärt, warum sie  keinen Tag länger mehr bereit ist, in diesem Heim zu bleiben und dass sie unter keinen Umständen dorthin zurück gehen wird.  Dann ging alles überraschend schnell und problemlos.

„Ich bin noch Tage danach jedes Mal zusammengezuckt, wenn es an der Tür geklingelt hat.“, erklärt Elvira O. bei meinem Besuch in der vergangenen Woche. So tief war die Sorge, es könne die Polizei oder sonst jemand sein, der verlangt, dass sie wieder zurück ins Heim geht.

Die Betreuerin meldete sich zunächst gar nicht und das Gericht schrieb, dass wegen des Umzugs der Betreuten nun wieder das Amtsgericht am Wohnort zuständig sei, die Betreuungsakte würde dorthin versandt werden.

Tatsächlich dauerte es noch fast drei Monate, bis sich das jetzt zuständige Betreuungsgericht bei der Betreuten und den Töchtern gemeldet hat. Nach mehrfach, bereits seit November 2020, gestellten Anträgen in Bezug auf die Entlassung der Betreuerin, nach einer Vielzahl von Stellungnahmen, Schilderungen von Fakten und Sachverhalten fand dann schließlich am 06. April 2021 eine erneute Anhörung von Frau O. und ihren Töchtern im eigenen Zuhause statt. Jetzt endlich erklärte Frau A., die Berufsbetreuerin, ihren Rücktritt.   Wenige Tage darauf kam dann der neue Betreuerbescheid, in dem die Tochter Gudrun Q. für den Bereich Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung und ein Rechtsanwalt für die übrigen Bereiche eingesetzt sind.  Eine, wie sich bisher zeigt, geschickte  Entscheidung der zuständigen Betreuungsrichterin. Denn die vertraglichen und anderen Streitereien mit dem Sohn und Eigentümer des Hauses, stehen noch im Raum.

Drei Monate nach der Flucht aus dem Heim, wo sie als Schwerstpflegefall angeblich nichts mehr selbst konnte, präsentiert Elvira O. ihrer selbst gebackenen Reibekuchen in der eigenen Küche.

Elvira O. ist jedenfalls überglücklich. Sie strahlte und hat sich tausendmal bedankt, für unsere Unterstützung.

Bereits seit dem 09. Februar darf sie nun wieder in ihrer vertrauten Welt leben. Und sie wird von Tag zu Tag fitter. Den Rollstuhl benutzt sie nur noch für Spazierfahrten und wenn ihre Tochter sie mit zum Einkaufen nimmt.  Im Haus kann sie sich langsam aber sicher ohne Gehhilfen bewegen. Sie geht sogar wieder alleine zur Toilette.  Der von der Pflegeagentur vermittelten Pflegerin, Marzena, die zuletzt für acht Wochen bei ihr eingezogen ist, hilft sie mit der deutschen Sprache.  Sie übt mir ihr und beide haben Spaß dabei.

Insofern auch ein wunderbares Beispiel für das Prinzip: Fördern durch fordern.

Rehabilitation auf der ganzen Linie!

Zugleich bestätigt diese Erfahrung die sytembedingte Pflege-/Betreuungsfalle, in die alte Menschen mit fraglicher Demenz leicht hineingeraten.  Zumeist aus Unkenntnis.   So betonten die Töchter immer wieder, dass die Sache anders gelaufen wäre, hätten sie vorher gewusst, was sie jetzt bitter erfahren mussten.   „Wir waren total naiv und dachten, wegen der familiären Streitereien wäre es besser, wenn eine Fremdbetreuung eingesetzt wird.  Dadurch haben wir uns das Heft komplett aus der Hand nehmen lassen. Auch war uns nicht bekannt, dass ein Betreuer nicht einfach über den Kopf des Betreuten bestimmen darf, wie es die Frau A. gemacht hat.  Deshalb war uns  Ihre Broschüre: Erfahrung mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich, eine große Hilfe.  Hätten wir die Rechtslage vorher gekannt, wäre es nie soweit gekommen.“, erklären Gudrun Q und Jutta P immer wieder.  Sie wollen sich jetzt, als Mitglieder der Pflegeethik Initiative  dafür einsetzen, dass anderen derartiges erspart bleibt.

Ein schöner Erfolg, über den wir uns alle freuen. Ganz im Sinne unseres Mottos:  Den Jahren Leben geben.  Gerade in der Corona-Zeit, in der man meint, die Alten und Pflegebedürftigen zu ihrem Schutz isolieren und eingesperren zu müssen, ist es wichtig Zeichen zu setzen.

Elvira O. hat keine Angst vor dem Tod, wie sie mehrfach betonte. Sie hatte 2017 bereits  ihre eigene Beerdigung bis ins Kleinste geregelt.  Aber die Vorstellung, in diesem Heim zu enden – ohne sich von ihren Lieben richtig verabschieden zu können, war grauenhaft.  „Hier bin ich zu Hause. Und wenn ich jetzt sterben sollte, geht das in Ordnung.“, erklärte sie ihrer Tochter.   Aber  im Moment macht ihr das Leben wieder Freude. Diese zurückgewonnene Freiheit will sie noch ein wenig genießen.

So wünsche ich Elvira O. noch eine schöne Zeit im Kreise ihrer Lieben.

Adelheid von Stösser ,  im Mai 2021


Todesmitteilung und Abschlussbericht

Elvira O. verstarb am 24. November 2023 in ihrem Zuhause. Sie sei bis zuletzt in der Lage gewesen, ihren Willen zu äußern, auch was medizinische Behandlungen betrafen. Nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt habe man sie dann am 01. September 2023 zum Sterben nach Hause entlassen. Seit der Zeit sei sie nicht mehr aufgestanden. Ihre Tochter G.  ist dann bei ihr eingezogen. Gemeinsam mit ihren beiden Schwestern, dem Pflegedienst sowie Pflegekräften vom Palliativ-Team und den  Betreuungskräften Tatia sowie Lilia sorgte sie  dafür, dass Frau O. die letzten Wochen möglichst beschwerdefrei verbringen konnte.

Noch zum 90. Geburtstag, im März 2023, hatte Elvira O. die Menschen um sich versammelt, die sie regelmäßig besuchten und dazu beitrugen, dass sie trotz diverser Einschränkungen mit Freude am Leben teilnehmen konnte. Dazu zählten, neben den 3 Töchtern und dem Sohn aus dem Saarland, drei Frauen aus der nahen Umgebung, die wöchentlich zum Kartenspielen zu ihr kamen, sowie Tatia, eine junge Frau (Agentur-Kraft) aus Georgien, die ihr besonders ans Herz gewachsen war.

Ihr jüngster Sohn D., dem die Eltern das Haus bereits 1996 überschrieben hatten, mit der Auflage, im Bedarfsfalle die pflegerische Versorgung des Vaters oder Mutter im separaten Gebäudetrakt sicher zu stellen, hatte seine Mutter seit ihrer Rückkehr aus dem Pflegeheim Anfang 2021, kein einziges Mal  mehr besucht, obwohl diese im selben Haus (separater Eingang) wohnte. Dasselbe galt auch für die Schwiegertochter, B. Das ist schon eine harte Erfahrung für eine Mutter. Mit dem ältesten Sohn D. gab es jedoch ein versöhnliches Treffen, kurz vor dessen Tod. Er verstarb im August 2021 an einem Hirntumor.

Elvira O. habe es verstanden, sich auf die erfreulichen Begegnungen und schönen Dinge zu konzentrieren. Ihre Haltung:

„Die kurze Zeit die mir noch bleibt, will ich so leben, wie es mir gut tut. Wenn andere damit ein Problem haben, kann ich es nicht ändern. Wer mich besuchen will, ist herzlich willkommen.“

Zuletzt musste Sie erleben, wie sich dann Ende September 2023 noch zwei weitere Kinder von ihr zurückzogen.  Auf ihre beiden Töchter G. und J. konnte sie sich jedoch verlassen. Ihnen hatte sie zum größten Teil die in 2021 zurückgewonnene Freiheit zu verdanken. Von diesen habe sie sich so akzeptiert und geliebt gefühlt, wie sie war. Gudrun Q. und Jutta P. beschreiben die fast drei Jahre Zeit mit der Mutter, als eine intensive und schöne Zeit. Es sei viel gelacht worden und fast jeden Tag etwas Neues, Interessantes passiert.

Fazit ihrer beiden Töchter:“Wir haben nichts bereut! Mama hat uns so viel zurückgegeben mit ihrem Lächeln und ihrer Geduld und nicht enden wollenden Zuversicht und Stärke! Wir sind stolz, eine solche Mama zu haben! Mama:“ Es war uns eine Ehre!“

Das Foto zeigt Elvira O. , als diese eine der Kartenspielerfreundinnen im Heim besucht hatte.  Der Besuch sei ihr wichtig gewesen.  Ihre Freundin sei schon kurze Zeit später verstorben.

Die Erfahrungen mit den zuständigen Betreuungsgerichten sowie Betreuungsbehörden waren hingegen  in jeder Hinsicht enttäuschend. 


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