Geglaubt, Gebetet, Geholfen

Foto: AvS-2021, Herr K. nach Zwangsunterbringung im Heim, durch Berufsbetreuerin, wieder in seinem Zuhause.

Das Titelfoto zeigt den 88 jährigen W.K. im Wohnzimmer seines Hauses in Kusel. Rund 7 Wochen nach seiner „Flucht“ aus dem Pflegeheim, in dem er ein halbes Jahr lang  wie ein  Gefangener gehalten worden war. Wäre es nach seiner Betreuerin gegangen, hätte er den Rest seines Lebens in „dieser Pflegeanstalt“, wie Herr K. das Seniorenzentrum Haus Edelberg nennt, verbringen müssen.  Ein berührendes Beispiel für die Kraft des  Glaubens. Sein Glaube und seine Gebete haben ihm geholfen.  Denn die Lage, in der sich Herr K. nach einem schweren Sturz befand, bedeutet für Menschen seines Alters in aller Regel das Ende.  Aber es gab auch irdische Helfer*innen, denen er seine Rehabilitation  als mündiger Bürger und seine Rückkehr in sein Zuhause verdankt.

Vorgeschichte  

Am 04. Februar 2021 stürzt der bis dahin sehr rüstige Rentner in seinem Haus. Bis heute kann er sich nicht erklären wie es dazu kam. W.K. kennt das Haus, das seine Eltern erbaut hatten, wie seine Westentasche. Auch die Treppe, die er an jenem Tag hinunter gestürzt war, sei er unzählige Male rauf und runter gelaufen. Ein Geländer habe er nicht gebraucht. Vor dem Sturz sei er körperlich für sein Alter in Top-Form gewesen, sei täglich um die 5 Kilometer spazierengegangen, nur mit einem Schirm als gelegentlicher Stütze. Vor dem Sturz sei er jede Woche noch mit dem Auto nach Kaiserslautern gefahren. Unfallfrei, wie er beton. Denn in „Lautern“, wo er sein Berufsleben verbracht hatte, ist er bis heute mit erstem Wohnsitz gemeldet. Auch in schriftlichen Dingen kennt sich Herr K. als gelernter Einzelhandelskaufmann bestens aus. Behördenangelegenheiten, Versicherungen, Verträge, Anträge, Steuererklärung etc. , Herr K. hat nicht nur seine eigenen Sachen ordentlich geregelt, sondern auch die von Frau S-L. „Für den W. war es so selbstverständlich, die Dinge in seinem Leben selbst zu regeln, das er sich wohl nicht vorstellen konnte oder wollte, einmal abhängig von fremder Hilfe zu werden.“, erklärte Angelika P., auf meine Frage, warum er keine Vorsorgevollmacht habe.

Bei dem Treppensturz zieht sich W.K. ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Platzwunde sowie eine komplizierte Schulterfraktur zu. „Als ich wieder zu Bewusstsein kam, bin ich irgendwie an die Haustür und hab um Hilfe gerufen.“, berichtet er, als wir am Samstag vor der Treppe standen, wo es passiert war. Die Nachbarn riefen dann den Rettungsdienst und ein Hubschrauber brachte ihn in die Klinik nach Kaiserslautern.

Bestellung einer Berufsbetreuerin

An die drei Wochen in der Klinik kann sich Herr K. kaum erinnern. Wohl auch, weil er starke Schmerzmittel bekam sowie Beruhigungsmittel. Da er niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hatte, und die nächsten Verwandten, eine Nichte und ein Neffe, nicht bereit waren, die rechtliche Betreuung zu übernehmen, bestellte das Amtsgericht eine Anwältin aus Bruchmühlbach als Berufsbetreuerin. Diese brachte Herrn K. in besagtem Pflegeheim unter.

Zu Beginn war das wohl auch die beste Lösung. Denn eine Entlassung nach Hause hätte vorausgesetzt, dass die Betreuerin eine geeignete 24-Stunden-Hilfe findet. Außerdem war in den ersten Wochen nach dem Unfall nicht abzusehen, ob sich Herr K. wieder erholen wird. Tatsächlich kommt es ja auch eher selten vor, dass ein alter Mensch nach so einem schweren Sturz wieder vollständig auf die Beine kommt.

Nachdem die starken Medikamente abgesetzt waren, die Herr K. in der Klinik bekam (Entlassungsbericht liegt vor), wurde er im Kopf zusehends klarer. Schon als Frau S-L, seine Vertraute, ihn Anfang März besuchte, habe er davon gesprochen, wieder nach Hause zu wollen. Er sei klar orientiert gewesen, bestätigt auch Angelika P., die Nichte der Frau S-L. Lediglich wegen seiner Schwerhörigkeit sei die Verständigung schwierig. Aber das sei auch schon vor dem Sturz ein Problem gewesen. Ohne Hörgeräte sei er fast taub. Wie ich auch bei meinem Besuch feststellte, muss man schon recht laut und langsam sprechen und ihn dabei anschauen.

Je wacher und auch körperlich kräftiger Herr K. wird, desto bedrückender nimmt er seine Lage in diesem Heim wahr. Da er jedoch ein disziplinierter und gläubiger Mensch ist, setzt er sich feste Zeiten für seine Bibelstunden und für Gebete. Er hatte sich seine englische Bibel ins Heim bringen lassen, um seinen Kopf zusätzlich zu trainieren. Auch Papier und Stifte hat er sich bringen lassen.

Am 06.04. 2021 schreibt Herr K. ans Betreuungsgericht:

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich mein Gesundheitszustand soweit gebessert hat, dass ich meine Angelegenheiten wieder selbst mit Hilfe von Bevollmächtigten regeln kann. Daher bitte ich Sie, meine Betreuerin, Frau A.W. mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben zu entbinden. Stattdessen erteile ich hiermit eine Vollmacht …….. usw.

Auf dieses, ohne fremde Hilfe, handschriftlich fehlerfrei verfasste Schreiben, erhielt er keine Antwort. Am 28. April und am 26. Mai schrieb er erneut ans Gericht.  Schreiben, die  ebenfalls unbeantwortet blieben.

Gericht stützt sich auf fragwürdiges Gutachten

Aus einem Beschluss des Landgerichtes Kaiserslautern vom 04.06.2021 geht hervor, dass das Betreuungsgericht den Sachverständigen Dr.med. Alt bestellt hatte. Auf dessen Bescheinigung vom 28.04.2021 beziehen sich beide Gerichte. Für das Betreuungsgericht wie das Landgericht zählt einzig die Aussage dieses Arztes, der dem Betreuten eine so schwere Demenz bescheinigt, dass von einer Entlassung aus der Betreuung und aus dem Pflegeheim abgeraten werden müsse.

Laut ICD-Richtlinien darf eine Demenz-Diagnose erst bescheinigt werden, wenn sich bestimmte Beeinträchtigungen nach sechs Monaten immer noch zeigen oder gar verstärkt haben.

Das von Dr. Alt  angefertigte „Gutachten“ hat Herr K. bis heute nicht gesehen. Obschon er die Zusendung und Akteneinsicht über einen Anwalt schon im Juli beantragt hatte. Vermutlich wurde lediglich eine Ferndiagnose abgegeben, zumal sich Herr K. an keine Untersuchung durch einen Arzt erinnert.

 Laut UN-Konvention für Menschenrechte ist ein Schwerhöriger immer in Begleitung einer Vertrauensperson von einem Gutachter zu untersuchen.

Gefälligkeitsgutachten, die nach kurzer Inaugenscheinnahme (falls überhaupt), zusammengeschrieben wurden, sind uns nicht neu. Jeder, der etwas genauer hinschaut, stolpert unweigerlich über falsche Daten, Namen bis hin zu angeblichen Diagnosen aus Arztberichten, die es nie gab. Alles haben wir hier schon gesehen.

Nach diesem niederschmetternden Urteil des Landgerichtes, nahm sich Angelika P. der Sache an. Ihre Haltung: „So kann man doch nicht mit dem Mann umgehen. Der ist doch völlig klar im Kopf und wird in diesem Heim, vom Gericht und Betreuerin nicht für voll genommen. Die Betreuerin hat ihn kein einziges Mal besucht, seit sie ihn in das Heim gesteckt hat. Herr K. darf das Haus alleine gar nicht verlassen und in Begleitung mit mir oder anderen nur, wenn man es schafft die Leute an der Pforte zu überzeugen, dass er bald wieder zurückgebracht wird.“, erklärt sie. Während die Betreuerin, die nur wenige Minuten entfernt wohnt, Herrn K. kein einziges Mal im Heim besucht hat, war Angelika P., Mutter von fünf Kindern, die 300 km entfernt wohnt, bereits 16mal vor Ort. Sie hat sogar die Anwaltskosten vorgestreckt und auch sonst keine Kosten und Mühen gescheut. Ihr Mann unterstützt seine Frau, weil auch er ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden besitzt. „Das ist Freiheitsberaubung. Darauf steht normalerweise Gefängnis.“, regt er sich   auf. „Kann man denn hier keinen Schadensersatz einklagen?“ Günter P. ist es schließlich auch, der im Juli, nach Internetrecherchen, von den Bemühungen der Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V. in ähnlichen Fällen erfährt.

Ein Fall für die Pflegeethik Initiative

Seit Gründung wird unser Verein mit Fällen dieser Art konfrontiert.  Ein Klassiker, wie er in der Broschüre steht: Erfahrung mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich.

Als Verein, der sich für die Wahrung der Menschenwürde und der Rechte pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen einsetzt, sehen wir uns bei derart offensichtlichen Verletzungen der Würde und Rechte  verpflichtet, tätig zu werden.  In jedem Falle prüfen wir die Lage und die Chancen.  Zentrale Frage dabei ist der Wille und das Wohl des Betroffenen.  Was will der Betreute?  Wer hilft ihm, wenn es gelingt, ihn aus dem Heim herauszuholen?   Sind die Vorstellungen  seiner Angehörigen bzw. Helfer*innen realistisch?  Vieles muss bedacht werden. Und oft sehen auch wir keine Alternative zum Heim.  Zu einem gleichgültigen oder übergriffigen Betreuer sehen wir jedoch immer eine Alternative.  In vorliegendem Falle waren die Voraussetzungen bestens. Denn Herr K. arbeitete selbst  zielstrebig für seine Rehabilitation. Als erstes wollte er die Fehldiagnose  „Demenz“ loswerden, um im nächsten Schritt aus der Betreuung rauszukommen und selbst bestimmen zu können, wer sich im Bedarfsfalle um ihn kümmern soll.    Zudem hatte er verlässliche  Helfer*innen an seiner Seite.   Nach Einsicht in die Unterlagen und nach zahlreichen Telefonaten haben wir, namentlich Martin Kusch und Adelheid von Stösser,  uns des Falles angenommen.

Schritt 1:
Antrag auf Entlassung aus der Betreuung und Entlassung der Betreuerin.
Siehe Schreiben ans Gericht, in der von mir entworfenen Fassung, das mit geringfügigen Änderungen am 23.07. von Herrn K. unterschrieben und per Einschreiben zugestellt wurde:  W.K.-Antrag Betreuentlassung

Schritt 2:
Richtigstellung des falschen Zeugnisses
Da seitens des Betreuungsgerichts und der Betreuerin die Erklärungen des Betreuten und dessen Helferteam ignoriert wurden, mussten andere Wege der Rehabilitation genutzt werden. So hatte Herr K., Angelika P. gebeten, auf eigene Kosten einen anerkannten Facharzt zu suchen, der ihn mit der gebotenen Sorgfalt untersucht. Der Termin lag bereits fest, bevor wir kontaktiert wurden. Leider werden private Gutachten oft nicht anerkannt, weshalb dieser Schritt, auch aus Kostengründen zu bedenken ist. In diesem Falle steht das Gutachten jedoch im Widerspruch zu dem, worauf das Gericht den Betreuungsbedarf begründet. Im Unterschied zu Dr. Alt, der den Betreuten angeblich am 28.April untersucht hatte und diesem eine Demenz und Abhängigkeit von Pflege und Betreuung zu schreibt, sah Dr. Fischer am 29. Juli weder einen Betreuungs- noch einen Pflegebedarf. Wir rieten Herrn K. das Gutachten zusammen mit dem folgenden Schreiben ans Gericht zu schicken. W.K.-Gericht-Gutachten

Jetzt kam endlich Bewegung in die Sache. Die Betreuerin hatte das Gericht um Entlassung aus der Betreuung gebeten. Daraufhin wurden Heimleiter und Pflegedienstleiterin offensichtlich nervös, schließlich hatten diese mit der Betreuerin in der beschriebenen Art kooperiert. Am 12.08. besuchte die vom Gericht bestellte Verfahrenspflegerin die Einrichtung und den Betreuten. Zunächst befragte diese den Heimleiter und die Pflegedienstleitung, zu den Vorwürfen. Zuvor bereits hatte die Heimleitung dem Betreuten eine „Zufriedenheitserklärung“ vorgelegt. Falls er diese Unterschrieben hat, was er nicht mehr genau weiß, weil alle an dem Tag irgendwie auf Herrn K. eingeredet hatten, dürfte das in einem Klageverfahren wohl kaum als Freibrief zugunsten des Heimes gewertet werden. Auch der Verfahrenspflegerin, die sich ja eigentlich als Anwältin des Betreuten verstehen müsste, schien es eher darum getan, die Vorwürfe herunterzuspielen und die Einschränkungen des Betreuten zu betonen. Ohne Angelika und Günter P., die auf Bitten des Betreuten bei dem Gespräch zugegen waren, hätte man diesem – alleine schon auf Grund seiner Schwerhörigkeit – vieles in den Mund legen können. Zumal Heimleiter und Pflegedienstleiterin auch beim Gespräch der Verfahrenspflegerin (ebenfalls Rechtsanwältin) mit Herrn K. zugegen waren. Normalerweise unterhält sich ein Anwalt mit seinem Mandanten und Personen, die das Anliegen des Mandanten unterstützen und nicht mit der Gegenseite.

Uns liegt das Protokoll der Verfahrenspflegerin vor, welches mich zu einer mehrseitigen Stellungnahme veranlasst hat. Nach dieser Aktion seitens des Betreuungsgerichts und des Heimes, war Gefahr in Verzug. Vor allem auch deshalb, weil Herr K., seit der Zeit da er darauf drängt, nach Hause zu wollen und seine Helfer entsprechende Aktivitäten entwickelten, angeblich so unruhig geworden ist, dass ihm Melperon und Risperdal verordnet wurden. Sogar heute noch zeigt er manchmal die Zungenbewegung, die typisch ist für Menschen die Neuroleptika nehmen oder länger genommen haben. Zudem stellte Angelika P. eine Unsicherheit beim Gehen fest.

Es ist allgemein bekannt, dass Demenz und Pflegebedürftigkeit alleine durch Medikamente hervorgerufen werden können.

Das Protokoll der Verfahrenspflegerin und die Haltung der Heimleitung waren besorgniserregend. „Wir sollten schleunigst sehen, Herrn K. aus dieser Gefahrenzone herauszuholen.“, so unser Rat.

Schritt 3:
Klärung der Versorgung zu Hause.
Herr K. lies keinen Zweifel daran, dass er sein Leben und seine Selbständigkeit wieder zurück haben will. Also habe ich mit seinen Helfern vor Ort die verschiedenen Möglichkeiten erwogen. Bevor wir pflegebedürftige Menschen, gegen den Willen einer Betreuerin/eines Betreuers, aus einem Heim heraushelfen, muss die häusliche Versorgung sichergestellt sein.  In diesem Fall kam erschwerend hinzu, dass Herr K. zunächst nicht in sein Haus konnte, weil die Betreuerin das Türschloss hatte austauschen lassen und weder er noch einer seiner Helfer einen Schlüssel hatten.

Da seine Vertraute, Frau S-L. nur wenige Gehminuten entfernt in einem Haus mit ausreichend Platz lebt, konnte er solange bei ihr wohnen, bis alles in seinem Haus hergerichtet war. Angelika P. hatte geplant, in der ersten Woche ebenfalls im Haus der Tante zu wohnen bzw. solange dies notwendig erscheint.  Auch die ärztliche Versorgung, über die frühere Hausärztin des Herrn K., konnte zeitnah sichergestellt werden.

Am Freitag den 3. September war es dann soweit. Herr K. hatte einen Zahnarzttermin, zudem Frau P. ihn im Heim abholte. Nach dem Termin, brachte sie ihn zu Frau S-L. Anschließend informierte sie das Amtsgericht, die Betreuerin wie auch Heim, in dem sie eine von uns vorbereitete und von Herrn K. unterschriebene Erklärung überbrachte. Das ist sehr wichtig. Selbst wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, wonach der Betreute seine Betreuerin fragen muss, wenn er umzieht, besteht eine Fürsorgepflicht. Vor allem wenn die Diagnose Demenz im Raum steht. Wir können also nicht einfach hingehen und jeden, der das will mal eben aus dem Heim herausholen. Das geht nur, wenn das Leben zu Hause mit Hilfe gewährleistet ist.

Inzwischen lebt Herr K., wieder ganz in seinem Haus. Sein Schlafzimmer und Wohnbereich befindet sich jetzt in Pattere, so dass er die Treppe nicht mehr nutzen muss. Alle Treppen wurden mit Geländern versehen. Falls er dennoch irgendwo fallen sollte, auch auf seinen täglichen Spaziergängen, kann er über den Notrufknopf an seinem Armband Hilfe herbeirufen. Zu den Spaziergängen benutzt er neuerdings Wolking-Stöcke. Bei Besorgungen, die er vor dem Unfall selbst mit dem Auto machte, nimmt er jetzt die Hilfe eines Freundes oder Nachbarn in Anspruch. Anfangs sei täglich noch eine Haushaltshilfe oder Begleitung gekommen. Jetzt nur noch bei Bedarf. Angelika P. schaut zwei Tage pro Woche nach dem Rechten. „Fast wieder alles wie vor dem Unfall.“, freut sich Herr K. Vom Autofahren wurde ihm jedoch auch meinerseits abgeraten. Denn wenn er, mit seinen 88 Jahren und immer noch unter Betreuung stehend, einen Unfall verursacht, dürfte das das Ende seiner zurückgewonnenen Freiheit bedeuten.

Umgang mit Risiken. 
Wer trägt die Verantwortung, wenn Herrn K. zu Hause etwas zustößt?

Von Menschen, die wie Herr K. ein hohes Alter erreicht haben, könnten jüngere einiges lernen. Denn um so alt zu werden und dies ohne nennenswerte Erkrankung, benötigt der Mensch ein gesundes Gespür für Gefahren.  Er muss wissen, welche Nahrung ihm gut tun und welche nicht. Gleiches gilt für Bewegung, Beschäftigung und andere Aktivitäten des täglichen Lebens.  Ein gesundes Maß in allen Dingen.  Und jeder hat hier seinen eigenen Maßstab. Menschen wie Herr K. brauchen keinen aufgezwungenen Schutz, niemanden der ihnen sagt, wo und wie sie zu leben haben. Und sollte  ihnen doch einmal ein Missgeschick passieren, versuchen sie die richtigen Lehren daraus zu ziehen.

So fragte sich Herr K. immer wieder, wie es damals im Februar zu dem Sturz kommen konnte.  Die Treppe war trocken, kein Hindernis über das er stolpern hätte können, die Beleuchtung war wie immer, er habe feste Schuhe angehabt und sei auch nicht in Eile gewesen. Es kann also im Grunde nur am Kreislauf gelegen haben. Vor einigen Jahren hatte er einen Herzinfarkt und erhöhten Blutdruck, seitdem nahm er täglich eine Tablette zur Blutdrucksenkung. Auch im Heim wurde ihm das Medikament weiter gegeben.  Seine Hausärztin setzte dieses jetzt ab, weil der Blutdruck eher zu niedrig war. Stattdessen wurde ihm ein Blutdruckmessgerät besorgt und erklärt wie er den Blutdruck selbst kontrollieren kann und was er bei zu niedrigem oder zu hohem Wert, tun soll.  Auch setzte sie das Medikament zur Senkung des Cholesterinspiegels ab, weil sie dafür keine Indikation sah und als eine der  Nebenwirkungen „verschwommenes Sehen“, angeführt ist.  Die Neuroleptika wurden ebenfalls  abgesetzt. Lediglich nimmt Herr K. noch täglich eine Tablette ACC.

Das Sturzrisiko im Alter, ist ein zentrales Thema in der Pflege. Ein Hauptgrund, weshalb Sturzgefährdete  oft mit Gurten an ihren Stühlen und in ihren Betten fixiert werden.  Siehe dazu auch „Eure Sorge fesselt mich.“ Tatsächlich dienen die sog. freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) jedoch eher dem Schutz der Schützenden. Denn wenn ein Sturzgefährdeter in einer Einrichtung erneut stürzt, gerät diese unter Rechtfertigungsdruck. Krankenkassen können es nämlich ablehnen, die Behandlungskosten zu übernehmen, sollte sich herausstellen, dass der Bewohner nicht genügend geschützt (fixiert) war.

Seit Corona erleben wir einen regelrechten Schutz-Wahn in der Altenpflege. Pflegebedürftige werden isoliert. Wer positiv getestet ist, erhält Stubenarrest. Bleibt er freiwillig  nicht in seinem Zimmer, wird er eingeschlossen. Wer nicht geimpft ist, darf nicht am Gemeinschaftsleben teilnehmen. Wer geimpft ist, muss trotzdem Maske tragen und Abstand halten, denn die Impfung schützt nicht vor Ansteckung und Verbreitung. Sie schützt nicht einmal vor einem schweren Verlauf und Tod, wie die täglichen Berichte von „Impfdurchbrüchen“ in Heimen zeigen.    Ausnahmslos alle Maßnahmen, die hier zum Schutz  angeordnet wurden, haben Risiken die bislang billigend in Kauf genommen werden. Beispielsweise erhöhen die vorgeschriebenen Masken, das Sturzrisiko bei alten Menschen. Aus sturzprophylaktischer Sicht müsste es alten Menschen gänzlich verboten werden, Masken in Räumen zu tragen, wo es Stolperstellen gibt.

Niemand wird je erfahren, wie viele Menschen an den Folgen gutgemeinter Schutzmaßnahmen gestorben sind.  Das System Pflege und Betreuung setzt vor allem auf die eigene Absicherung. So auch im Falle des Herrn K. Für seine Betreuerin und das Betreuungsgericht schien es unvorstellbar, dass der Mann je wieder einen Fuß in sein Haus setzen würde. Für Herrn K. war es hingegen eine grauslige Vorstellung, sein Leben in diesem Heim beenden zu müssen. Umgeben von lauter klapprigen, verwirrten und dahindämmernden Alten, das zieht jeden runter.  Die durchschnittliche Lebenserwartung von Pflegeheimbewohnern liegt bei knapp 1,5 Jahren. Täglich sterben rund 900 Bundesbürger*innen in deutschen Pflegeheimen.  Soviel zum Lebensrisiko – Pflegeheim.

Herr K. ist ein gläubiger Mensch, er hat keine Angst vor dem Tod, aber solange er lebt, möchte er seinen Alltag, sein Tun und Lassen selbst bestimmen. Sollte ihm etwas zustoßen, etwa auf seinen langen Spaziergängen, dann muss sich niemand verantwortlich fühlen. Wenn er jedoch zu Schaden kommt, weil er getan hat, was andere von ihm verlangten, trifft diese zumindest eine Mitschuld.

Entwürdigung durch Fehldiagnose Demenz

Hätte der Arzt, auf den sich Betreuungsgericht und Landgericht in diesem Verfahren beziehen, Herrn K. mit der gebotenen Sorgfalt untersucht, wäre   diesem die erlebte Entwürdigung und Freiheitsberaubung erspart geblieben. Denn das Zeugnis, das besagter  Dr. Alt ausgestellt hat, kommt einer Aberkennung der Zurechnungsfähigkeit gleich. Wer mit dem Stigma Demenz (Demenz = ohne Verstand) gezeichnet ist, den muss man nicht mehr ernst nehmen.  Mit einem solchen Zeugnis wird dem Menschen das abgesprochen, was ihn als Person und Persönlichkeit ausgemacht hat.

Dem Gericht, das den widersprüchlichen Angaben nicht nachgegangen ist, sondern erneut diesen Dr. Alt beauftragt hat, ein Gutachten zu erstellen, geht es wohl eher um Gesichtswahrung in eigener Sache. Der selbe Arzt, der mit seinem offensichtlich falschen Zeugnis, dem Gericht und der Betreuerin eine Handhabe gab, Herrn K. in diesem Heim festzuhalten, wurde jetzt vom selben Richter  erneut als Gutachter bestellt.  Herr K. lehnt diesen Arzt wegen Befangenheit ab. Allerding muss das Gericht darauf nicht eingehen.  Bisher steht ein Termin noch aus. Bisher wurde in der Angelegenheit nichts entschieden. Die Betreuerin ist formal immer noch zuständig.

 Ein gelebtes Beispiel von Nächstenliebe

Ob es seine Gebete waren, die erhört wurden oder die Tatsache, dass es Menschen in seinem Leben gibt, die sich auch ohne Gebet für ihn eingesetzt hätten, sei dahin gestellt.  Ich denke, beides hat geholfen. Denn wer beten kann, nicht nur als Lippenbekenntnis sondern im Vertrauen auf  Gott, erfährt in irgendeiner Weise immer Hilfe.  Dass sich Herr K. nach seinem schweren „Absturz“ mental so rasch wieder aufrichten konnte und zu keiner Zeit die Hoffung verloren hat, verdankt er wohl vor allem seinem Glauben. Außerdem haben seine Freunde für ihn gebetet. Aber sie haben nicht nur gebetet und auf ein Wunder  gehofft, sondern das ihre getan, um ihm herauszuhelfen.   Mich hat vor allem die Haltung  von Angelika P. beeindruckt.  Eine Frau, die nicht einmal verwandt mit Herrn K. ist und eigentlich mit ihrer eigenen großen Familie genug zu tun hat, abgesehen von der räumlichen Entfernung.  Ihr vor allem verdankt W.K. seine Rehabilitation.  Eine zierliche Frau, mit einem großen Herzen und viel Power.  Mir hat es Freude gemacht, in diesem Helferteam mitwirken zu können.