Schweigepflicht war gestern – künftig gilt der gläserne Patient.

Quelle: change.org - verlinkte Petition

Von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt schuf der Gesundheitsminister mit dem  „Gesetz für die bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, kurz Digitales- Versorgungs-Gesetz (DVG), vor wenigen Tagen weitere Fakten.  Beim flüchtigen Lesen fällt die Tragweite zunächst nicht auf.  Erst als Dr. Wodarg, Arzt, langjähriges Mitglied des Gesundheitsausschuß im Bundestag und Leiter unserer Arbeitsgruppe Gesundheitswesen, bei Transparency International Deutschland e.V.  seine Entrüstung kund tat, habe ich genauer hingeschaut.

Mit diesem Gesetz scheint Jens Spahn geradezu ein Staatsstreich gelungen, ohne eine Welle der Empörung auszulösen.  Denn im Grunde kommt dieses Gesetz einer Aufhebung der Geheimhaltungspflicht von Patientendaten gleich.   Künftig sind Ärzte verpflichtet Informationen über ihre Patienten digital an die Kasse (GKV) weiterzugeben, ohne dass Sie als  Patient der Weitergabe zustimmen müssen.

Da das Digitale-Versorgungs-Gesetz vom Bundestag bereits verabschiedet wurde, kann jetzt nur noch der Bundespräsident sein Inkrafttreten verhindern.

Lesen Sie hier  Wolfgang Wodargs  Brief an den Bundespräsidenten 

Andere Ärzte hoffen mit einer Petition zu erreichen, dass jedem erwachsenen Bundesbürger das Recht eingeräumt wird,  der Offenlegung seiner Krankenakte nicht zu zustimmen. Dann Ärzte sehen sich mit diesem neuen Gesetz verpflichtet,  bislang streng vertraulich behandelte Patientendaten  unverschlüsselt  ins Netz zu stellen.  Eine Anonymisierung und Verschlüsselung wird erst seitens der GKV vorgenommen.  Erstaunlich ist außerdem, wie so ein Gesetz durch den Bundestag kommen konnte, obwohl IT-Experten vorgeführt hatten, wie einfach es ist, diese Verschlüsselung zu knacken.   Was bisher streng vertraulich zwischen Arzt und Patienten besprochen wurde und die Praxis oder Klinik nicht verlassen durfte, kann demnächst unkontrolliert auf dem Gesundheitsmarkt feilgeboten werden.

Wenn auch Sie gefragt werden wollen, ob Ihr Arzt alle Informationen über den Grund Ihres Arztbesuches, einschließlich Diagnose und Behandlung,  an die Krankenkasse weiterleiten darf, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen, sollten Sie diese Petition unterstützen.

Für das Recht auf Geheimhaltung der eigenen Krankengeschichte


Wichtige Informationen liefert dieser  ZDFzoom Beitrag, von Julia  Lösch: Der gläserne Patient