„Vulnerable Gruppen“ – Sippenhaft in Corona-Zeiten

Foto Privat - 2020: Heimbewohnerin telefoniert mit ihrer Tochter. Sie starb kurze Zeit später einsam und verlassen. Ihre Habseligkeiten wurden den Angehörigen im Plastiksack vor die Tür gestellt. Ohne jede menschliche Geste des Mitgefühls.

Im Frühjahr 2020 wurden in der Bundesrepublik gleichzeitig mehr als 800.000 Menschen in Haft genommen. Ohne Anklage, ohne Schuld, ohne Verfahren, ohne richterliche Überprüfung, ohne die Möglichkeit Einspruch zu erheben, ohne Chance auf sofortige Haftaufhebung, ohne Information darüber, wie lange die Haft andauern soll. Isoliert. Ohne Besuch, ohne Freigang. Für jeden dieser 800.000 Menschen ist ungewiss, ob er dies überleben werde, d.h. ob der eigene Tod früher käme als die Haftentlassung. Bedingungen, die der Definition von Isolationshaft entsprechen, einer „…Form der Freiheitsentziehung, bei der einem bereits Inhaftierten innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung Kontakt zu anderen Mitgefangenen, zur Außenwelt, meistens auch zu Beschäftigungsformen … verweigert wird. Die Isolationshaft dient ebenfalls dem Schutz anderer Inhaftierten und Wärtern…“

Was haben diese Menschen „verbrochen“?

Nichts! Ihre einzige „Schuld“ ist, daß sie in einem der rund 11.700 Alten-und Pflegeheime wohnen. Für 800.000 Menschen sind diese von einem Tag auf den anderen zum Gefängnis geworden, auch wenn keine Gitter vor den Fenstern sind und keine stacheldrahtbewehrte Mauer ihr Heim umgibt. Keine Gespräche untereinander. Kein Mittag- und Abendessen zusammen. Keine gemeinsamen Aktivitäten. Kein Musikabend. Kein gemeinsamer Gottesdienst. Den ganzen langen Tag niemanden sehen. Nur den Pfleger, wenn er kurz reinkommt, für das Notwendigste. Kein Besuch von Kindern, Enkeln oder Freunden. Nicht ins nahe Café oder über den Marktplatz schlendern. Keine Ausflüge. Keine Berührung. Nicht in den Arm genommen werden. Keine Gespräche. Kein Lachen, kein Lächeln, das hinter der Maske ohnehin nicht mehr zu sehen ist. Nichts mehr, was Freude macht. Sich fühlen als Gefangener, wie lebendig eingemauert. Für viele werden die Pfleger zu Wärtern, mehr mit Kontrolle, denn mit liebevoller Pflege beschäftigt.

Was war geschehen? 

Ein „neuartiges Virus“, in Wirklichkeit gar nicht so neu, war übers Land gekommen. Menschenwürde wurde hintangestellt, Grund- und Freiheitsrechte waren außer Kraft gesetzt, geregelt in Anordnungen und Allgemeinverfügungen mit Titeln wie „Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren …..“

Zur Erinnerung: Vor Beginn der Corona-Zeit setzte die Einschränkung von Freiheit und Selbstbestimmung eines Menschen eine richterliche Einzelfallprüfung voraus, z.B. bevor am Bett eines Heimbewohners ein Gitter angebracht werden konnte. Eine Abwägung zwischen dem Schutz der Risiken einer Verletzungen beim Herausfallen einerseits und den damit einhergehenden Einschränkungen andererseits. Aus gutem Grunde gab es diese hohe Hürde. Es war wohl bewußt, daß zu schnell zu viel Schutz gefordert werden könnte zu Lasten von Würde, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen. Weniger um diese vor Schaden zu bewahren, als vielmehr zur Entlastung der Pflegenden, zur Einsparung von Aufwand und Kosten für Träger wie Kassen.

Mit Beginn der Corona-Zeit werden nun Menschen Bedingungen unterworfen, die weit massiver in Würde, Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden eingreifen, als es ein Bettgitter je vermocht hätte. Freiheitsentziehende Maßnahmen ohne richterliche Prüfung! Ohne jede Abwägung. Pauschal. Einzelfallprüfungen erübrigen sich bei 800.000 betroffenen Menschen. Wirklich? Dann müßte es schwerwiegende Argumente geben und eine Vielzahl entsprechender Belege. Denn eines ist bekannt:

„…. Die Isolationshaft ist wegen ihrer Auswirkungen auf den Häftling umstritten und wird von Kritikern auch als Vernichtungshaft und als Form der Folter betrachtet.“ Alles, was diesbezüglich in der Vergangenheit dokumentiert wurde, erleben nun 800.000 Menschen in unterschiedlichem Ausmaß: Verzweiflung, Resignation, Sprachlosigkeit, Verlust von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Verlust des Lebenswillens, Retraumatisierung mit all ihren Folgen…. um nur einige der Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden zu nennen. Das Resultat: Menschen, die nicht bestraft werden sollen, sich aber bestraft fühlen. Menschen, denen man keine Folter antun will, die es aber als solche empfinden. Unmenschlichkeit staatlich verordnet. Ein schöner Lebensabend?

Kann es für dieses Herbeiführen von soviel Leid überhaupt eine Begründung geben? 

Ja, meinen jene, die für die freiheitsentziehenden Maßnahmen verantwortlich zeichnen. Das „neuartige Virus“, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ „zwingt uns“ zum „Schutz vulnerabler Gruppen“. Was bezeichnen diese Begriffe konkret, die mit Beginn der Corona-Zeit eine so zentrale Rolle spielen?

Wie eingangs erwähnt ist dieses „neuartige Virus“ nicht so neuartig, wie die von Beginn an genutzte Formulierung glauben macht. Schon seine ursprüngliche Bezeichnung  2019-nCoV weist darauf hin, daß es ihn bereits 2019 gab und die Umbenennung  in SARS-CoV-2 impliziert einen Vorläufer. Doch dem Begriff „neuartig“ kommt eine doppelte Bedeutung zu. Zum einen signalisiert er, daß man noch gar nichts vom Virus wissen kann, weil er eben neu ist. Seine „Neuartigkeit“ macht ihn per se zur großen Gefahr, auf die man umgehend und konsequent reagieren müsse. Zum anderen impliziert dies als Schlußfolgerung, daß die Reaktion darauf nicht dem bisherigen Umgang mit Viren, insbesondere mit den jährlichen Grippeviren, entsprechen könne. Sondern es bedürfe einer anderen, einer „neuartigen“ Antwort . Auf den Punkt gebracht mit dem Angst und Schrecken verbreitenden und rund um die Uhr tagtäglich wiederholten Begriff „Killervirus“, später gefolgt von „Killervarianten“. Angaben dazu, bei wieviel Toten in welchem Zeitraum in welchem Gebiet das Virus bzw. seine Variante es zum „Killer“ macht? Fehlanzeige. Es erübrigt sich auch, denn was zählt sind allein die damit geweckten Assoziationen.

Die „Epidemische Lage nationaler Tragweite“? Leider sucht man vergeblich nach einer wissenschaftlichen Definition, die Kriterien an die Hand gibt, aufgrund derer überprüfbar wäre, ob eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ vorliegt. Es sind keine Messgrößen benannt, anhand derer zu entscheiden wäre, ob, ab wann bzw. bis wann eine epidemische Lage vorliegt. Auch nicht, anhand welcher Kriterien festzustellen wäre, dass sie von nationaler Tragweite sei. Dies wird vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in seiner Ausarbeitung zu den verfassungsrechtlichen Fragestellungen explizit bestätigt. Die einzige Voraussetzung ist der Beschluss des Deutschen Bundestages. „Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen… Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können… Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen… Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.“  Es ist sicher auch kein Zufall, daß die Formulierung „Epidemische Lage“ und nicht der Begriff „Epidemie“ Verwendung findet sowie „nationale Tragweite“ statt „nationales Ausmaß“.

Um auf den Begriff „vulnerable Gruppe“ zurückzukommen: Er fand vor Beginn der Corona-Zeit seine Verwendung überwiegend in der Forschungsethik, in Sozialarbeit und in Entwicklungshilfe. In der Corona-Zeit wird nun „vulnerable Gruppe“ zum zentralen Begriff. Doch obwohl mit tiefgreifenden Konsequenzen verbunden, sucht man nach einer wissenschaftlichen oder medizinischen Definition vergeblich. Es fehlen praktisch alle Kriterien, mit denen man diese in der Realität identifizieren könnte.  Dementsprechend fehlen auch evidenzbasierte Belege, warum in Alten- und Pflegeheimen lebende Menschen eine „vulnerable Gruppe“ sind. Der Begriff, so wie er verwendet wird, bezieht sich lediglich auf das statistische Merkmal „Alten- und Pflegeheimbewohner“, das wie selbstverständlich – ohne Belege – mit „vulnerabel“ gleichgesetzt wird.

Genügt ein einziges statistisches Merkmal? 

Für die Verantwortlichen offensichtlich ja. Entscheidend ist der Begriff „vulnerable Gruppe“ als solcher und die mit ihm geweckten Assoziationen. Enthalten ist darin bereits die Schutzbedürftigkeit, verstärkt mit der Formulierung „Schutz vulnerabler Gruppen“. Von hoher moralischer Strahlkraft generiert er Zustimmung zu unmenschlichen Maßnahmen. Sie werden geradezu zur Pflicht. Wer will schon eine „vulnerable Gruppe“ schutzlos einem „Killervirus“ ausgeliefert sehen. Das Virus „zwingt uns einfach dazu“. Folgerichtig sind auch alle freiheitseinschränkenden Maßnahmen unbedingt notwendig und alternativlos. Der Aufforderungscharakter des Begriffs signalisiert, daß die solchermaßen Handelnden als Schützer und Retter vor dem gefährlichen Virus die Guten sind und nur das Beste für die Menschen wollen. Erstickt werden Zweifel, Bedenken, schlechtes Gewissen. Kritische Stimmen, die auf die gravierenden Folgen für die solchermaßen Geschützten hinweisen, werden überhört oder zum Schweigen gebracht.

Nebenwirkungen und Folgen?

Die suggestive Wirkung des Begriffs läßt mehrheitlich die Augen verschließen vor dem vieltausendfachen Leid der in Alten- und Pflegeheimen eingeschlossenen Menschen und ihren Angehörigen, die draußen bleiben müssen. Jene, die es wahrnehmen, leiden ohnmächtig mit.

Der im „Schutz vulnerabler Gruppen“ unausgesprochen erhobene moralische Anspruch läßt die Herzen taub werden. Empathielos werden Anordnungen, Verfügungen beschlossen und umgesetzt. Maßnahmen, die Menschenwürde und Grundrechte verletzen. Wessen Herz nicht betäubt ist, der tut mit schlechtem Gewissen, auch in der Pflege, wozu er sich gegen besseres Wissen gezwungen sieht. Wer auf das Skandalöse, Rechtswidrige dieses Handelns hinweist, dem wird Verantwortungslosigkeit vorgeworfen und Egoismus unterstellt.

Die vordergründige Plausibilität der Formulierung „Schutz vulnerabler Gruppen“ schaltet den Verstand aus und gibt Logik vor: Nur die verordneten Maßnahmen können den Schutz garantieren. Und die Menschen müssen pauschal diesem Schutz unterworfen werden. Alternativen gibt es nicht. Vergessen sind die Erkenntnisse der Psychoneuroimmunologie, wie sehr Angst, Stress, Einsamkeit, fehlende Berührung, Sinnlosigkeitkeitsgefühle auf die körperliche Verfassung wirken, insbesondere auf das Immunsystem. Was als alternativlose Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit verordnet wird, macht krank.

Der Begriff „Gruppe“ läßt den einzelnen Menschen vergessen, sein jeweils eigenes Leben, seine individuelle körperlich-seelische Verfassung. Und macht es den Verantwortlichen leicht, ohne jede Differenzialdiagnostik 800.000 Menschen derselben Behandlung zu unterwerfen. Dass jeder von ihnen ein Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung hat, wird ignoriert, so, als ob jeder Mensch, sobald er Bewohner eines Alten-oder Pflegeheims wird seine Grundrechte abgegeben habe. So ist es nur folgerichtig, daß die Frage gar nicht gestellt wird, ob die solchermaßen Geschützten diesen Schutz überhaupt wollen. Einen Schutz, der wochenlange Einsamkeit bedeutet? Sterben müssen ohne einen geliebten Menschen zur Seite? Zwang zum Maskentragen trotz Kurzatmigkeit? Verlust von all dem, was noch Freude macht?

Freilich läßt sich der Begriff „Schutz“ in seiner Unbestimmtheit mit Vielem füllen: Schutz vor Ansteckung, vor Erkrankung, vor Hospitalisierung, Intensivstation, vor Tod. Es kann je nach Begründungsbedarf dieses oder jenes oder alles zusammen gemeint sein. Die implizierte Dichotomie „Schutz“ oder „Schutzlosigkeit“ unterstreicht die Alternativlosigkeit der verordneten Maßnahmen und  blendet aus, daß es durchaus Alternativen gibt.

So ist denn auch vulnerabel kein unveränderliches Merkmal aller in Alten-und Pflegeheimen lebenden Menschen. Selbstverständlich können auch dort lang erprobte Möglichkeiten zur Immunstärkung, zur Vorbeugung von Atemwegserkrankungen und ihrer Behandlung angewendet werden. Beginnend mit Lebensmitteln, die ihren Namen verdienen statt billiger aufgewärmter Halb- und Fertigprodukte für alle, Bewegung, frische Luft bis hin zu individuell abgestimmter Nahrungsergänzung könnte viel getan werden, um gesundheitsfördernd zu wirken. Offiziell jedoch wird dies nicht in Betracht gezogen oder gar empfohlen. Stattdessen liegt der Fokus einzig auf dem Virus, einer maximalen Kontaktvermeidung mit ihm sowie den Impfungen.

Nie wieder?

Nachdem im Frühjahr 2020 die Wochen des strengen Einschlusses für alle Heimbewohner vorbei sind heißt es unisono: Das machen wir kein zweites Mal. Heimleiter in offensichtlicher Betroffenheit  über das, was man mit der Umsetzung der Verordnungen den Bewohnern angetan hat, beteuern „nie wieder“. Doch es kommt anders. Bald folgen erneut Wochen der Isolation. Im Weiteren erleben die Menschen in den Heimen und ihre Angehörigen einen ständigen Wechsel von „Lockerungen“ und „Verschärfungen“. Nur so könne Schutz gewährleistet werden lautet die Begründung. Sobald ein Impfstoff zur Verfügung stehe, gäbe es Freiheit und Menschenwürde wieder zurück. Mittlerweile haben die meisten Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ihre vierte Impfung erhalten. Doch daß es jemals wieder werde wie zuvor, darauf warten wir alle, drinnen wie draußen, vergeblich.

Bis heute können Angehörige und Freunde nicht wie früher einfach spontan, jederzeit und ohne Anmeldung im Pflegeheim zu Besuch kommen. Es bleibt bei Einschränkungen von Freiheitsrechten und der Angst, jederzeit wieder zum Gefangenen zu werden im „schönen Platz für’s Alter“.  Ein wirkliches Ende einschränkender Maßnahmen ist bis heute nicht in Sicht. Trotz vierfacher Impfung von Besuchten wie Besuchern Demütigendes: limitierte Besuchszeiten, Tests, FFP2-Maske auch bei größter Hitze. Es gilt nun „Schutz“ durch freiheitseinschränkende, die Menschenwürde verletzende Maßnahmen und „Schutz“ durch Impfung. Alles dem Ziel unterworfen, die Heime „virenfrei“ zu halten und einen „Ausbruch“  zu verhindern.

Wissenschaftlichkeit?

Nach zweieinhalb Jahren liegen immer noch keine validen Daten vor. Das vorhandene Datenmaterial ist ohne wissenschaftliche Aussagekraft. Evidenzbasierte Belege für die Vulnerabilität aller Alten-und Pflegeheimbewohner bzgl. Corona gibt es nicht. Keine Zahlen zum Anteil Corona-Erkrankter an der Gesamtheit von Pflegeheimbewohnern über die Zeit hinweg. Keine Zahlen zum Anteil der wegen einer Corona-Erkrankung Hospitalisierten, auf Intensivstation Behandelter und an Corona Verstorbenen aus Pflegeheimen. Ohne diese Zahlen kann auch keine Aussage darüber getroffen werden über den jeweiligen Anteil dieser „vulnerablen Gruppe“ an unterschiedlichen Bezugsgrößen. Präsentierte Zahlen der „Infizierten“ sind lediglich Zahlen positiver Tests. Diese mit „Infizierten“ gleichzusetzen und diese wiederum mit „Erkrankten“ ist unwissenschaftlich. Auch für die Beantwortung der Frage, ob mit diesen unmenschlichen Maßnahmen das erwünschte Ziel erreicht wurde fehlt jede Datenbasis. Sie kann schon deswegen nicht beantwortet werden, weil das Ziel der Schutzmaßnahmen nicht definiert und operationalisiert wurde. Und alle offiziellen Statistiken der Kategorie „mit und an Corona…“ sagen nichts darüber aus, wie viele nun wirklich an Corona erkrankt, wegen Corona-Erkrankung hospitalisiert oder verstorben sind. Offensichtlich von marginalem Interesse für die Verantwortlichen und darum nicht erfaßt blieben bis heute auch die massiven Auswirkungen der menschenunwürdigen Behandlung der Altenheimbewohner.

Analoge Sachverhalte sind bei den Impfungen zu beobachten. Ohne dass es je Studien zu den Wirkungen und Nebenwirkungen für die „vulnerable Gruppe“ gegeben hätte, sind die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen die ersten, die eine Dosis erhalten, die Mehrheit mittlerweile auch die vierte. Ohne wirkliche Aufklärung, ohne Vorabprüfung der Impffähigkeit, ohne Abwägung von Nutzen und Risiken für den Einzelnen. In der mechanischen Durchführung oft als entwürdigend erlebt und angsterzeugend, wenn dies z.B. durch Bundeswehrangehörige geschieht. Ein großer Teil läßt es nicht wirklich freiwillig geschehen, sondern beugt sich dem Druck angedrohter Nachteile, z.B. von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen alleine essen zu müssen. Zustimmung für einen medizinischen Eingriff aus nichtmedizinischen Gründen. Die Impfungen der „vulnerablen Gruppe“ laufen ohne begleitende Evaluation. Inwiefern sie dadurch Schutz vor einer Infektion, einer schweren Erkrankung oder Tod erfahren bleibt damit ebensowenig erfaßt wie Nebenwirkungen unterschiedlichen Grades bis hin zum Tod als Folge der Impfungen.

Ohne Maß und Ziel?

Ein klares ja, betrachtet man die Geschehnisse der letzten zweieinhalb Jahre unter dem Motto „Schutz der vulnerablen Gruppe“. Selbst unter der bis heute nicht bewiesenen und nicht beweisbaren Annahme, die verordneten freiheitseinschränkenden bzw. -entziehenden Maßnahmen seien ein wirksamer Schutz, so dürfen diese nicht verhängt werden. Aus guten Gründen hat die Sippenhaft in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz. Sie darf selbstverständlich auch heute keinen Platz haben als eine Art moderner Sippenhaft, begründet mit „Schutz vulnerabler Gruppe“. Dies verbietet die Menschenwürde, die einst ganz bewußt einst zu Beginn unseres Grundgesetzes gestellt wurde. Es widerspricht allem, was vor Beginn der Corona-Zeit unter ethischen, medizinischen und juristischen Gesichtspunkten veröffentlicht wurde. Und wer all dies vergessen hat, der möge sich vorstellen, dies selbst erdulden zu müssen. Oder sich vorstellen, ein geliebter Mensch müsse dies ertragen.

Der Hinweis, einschränkende Maßnahmen träfen auch andere Teile der Bevölkerung macht die erlittene Unmenschlichkeit, die ihnen angetan wurde, für die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht weniger schrecklich. Und im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen gibt es für sie keine Freiräume und keine Möglichkeit, dem zu entfliehen. Und zu behaupten, es hätten sich ja alle daran gewöhnt kann und darf kein Grund sein, einfach so weiter zu machen. Was sich seit zweieinhalb Jahren bei uns abspielt darf nicht zur Normalität  werden mi einem menschen- und grundrechtsverletzenden Zustand, bei dem es nur noch um die Frage von „Lockerung“ und „Verschärfung“ geht.

Offensichtlich denken die Verantwortlichen gar nicht mehr daran, alle Maßnahmen aufzuheben und zum Vor-Corona-Zustand zurückzukehren. Die Frage der Verhältnismäßigkeit spielt keine Rolle angesichts der Forderung nach maximalem Schutz. Dabei gibt es keine evidenzbasierten Beweise, daß Covid eine schlimmere, gefährlichere Erkrankung sei als die saisonale  Grippe. Was hindert die Verantwortlichen daran, genauso mit dem SARS-CoV-2-Virus umzugehen wie die Jahre zu vor mit Grippeviren? Mit dem verordneten Schutz unendlich viel körperliches und seelisches Leid zu bewirken kann nicht damit entschuldigt werden, doch nur das Beste gewollt zu haben. Das muß sofort beendet werden. Es sehenden Auges weiter zu tun ist ein Skandal. Inhuman. Menschenverachtend. Wer mit seinem Handeln wirklich das Gute will, hört sofort damit auf, wenn es das Gegenteil bewirkt. Wenn er trotzdem weiter macht: mit welchen Intensionen tut er es?

Die Wirkmächtigkeit der Formulierung „Schutz vulnerabler Gruppen“ verhindert, daß es in der Öffentlichkeit überhaupt als Skandal wahrgenommen wird: wie unmenschlich unsere Gesellschaft mit alten Menschen in Corona-Zeiten umgeht. Unmenschlich, weil im Mittelpunkt nicht ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität, ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen, sondern die Vorstellungen der Akteure von maximalem Gesundheitsschutz. Oder was treibt sie an?

Wenn der Begriff „vulnerable Gruppe“ überhaupt seine Berechtigung hat, dann hier: In ihrem ohnmächtigen Ausgeliefertsein gegenüber staatlichen Eingriffen in das ihnen noch verbleibende Leben sind alle Menschen in Alten- und Pflegeheimen in hohem Maße vulnerabel. Ihr seelisches, geistiges und körperliches Leiden an ihrem „Schutz“ gibt davon trauriges Zeugnis.

Kinder sind unsere Zukunft und ihr Leiden an den Maßnahmen wird sich auf sie und die Gesellschaft auswirken. Alte Menschen sind unsere Vergangenheit und unsere Zukunft. Sie haben in der Vergangenheit geschaffen, auf das die heutige Gesellschaft aufbaut. Und was sie heute in Alten- und Pflegeheimen an Leidvollem und Krankmachenden erleben wird auch unsere Zukunft im Alter sein, wenn wir es weiter zulassen.

Dr. Fee Friese, Überlingen den  10.8.2022


Das Foto schickte die Tochter der alten Dame, die hier aus dem Fenster ihres Altenheimzimmers schaut und  per Handy  mit ihr zu sprechen versucht. Sie hat die 10 Wochen Isolationshaft während des ersten Lockdowns in 2020 nicht überlebt.  Ihre Tochter durfte auch nicht zu ihr ins Heim, als sie starb.  Seitens der Einrichtung wurden die  Angehörigen benachrichtigt und gebeten die Sachen der Verstorbenen abzuholen. Der Hausmeister hatte diese vor den Lieferanteneingang gebracht. Ohne eine Geste der Anteilnahme, wurde diese Bewohnerin entsorgt.

Selbst der Spiegel kritisierte  im April 2020 noch diese Schutzverfügung der Bundesregierung: Strikte Isolation ist gerade für Ältere Gift

Siehe auch: Von den Alten lernen mit Gefahren umzugehen

 

 


Am 4.Februar 2023 schrieb eine Angehörigen an den NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann:

Seit dem 01.02.2023 hat die Landesregierung die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte abgeschafft.
Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. (1.)

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,

ich schrieb Ihnen am 14.06.2020 als Betroffene, die ihre, komplett erblindete und im Rollstuhl sitzende, 87-jährige Mutter mit dem Pflegegrad 5  wegen des Besuchsverbots
in Pflegeheimen auf Grund von Corona zu uns nach Hause holte.

Diese schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen, die auch dem Recht der behinderten Menschen diametral gegenüber stehen (2.), wurden besonders, aber nicht nur, durch die Isolation der Gepflegten evident. Die Vorsitzende des Ethikrats, Alena Buyx, bezeichnet jetzt – im Nachhinein – die Isolation Hoch­altriger in den Pflegeheimen bei den frühen Lockdownsals „echte Menschenrechtsverletzungen“ (3.)

Dieses späte „Lippen-Bekenntnis“ hilft weder den Geschädigten, den an diesen „Maßnahmen“ Verstorbenen noch den traumatisierten Angehörigen.

Ein Ethikrat, der nicht nur fast drei Jahre unsensibel zuließ, dass Sterbende allein sterben mussten, Kranke nicht besucht werden duften, sondern diesen unsäglichen Vorgang „Einschränkung der Grundrechte“ noch förderte, hält jetzt diese dürftige „Entschuldigung“ vor. M.E. eine Schande!
„Die Corona-Politik der letzten drei Jahre brachte eine Reihe schlimmer Taten hervor — offensichtlich aber keine Täter.“

Ein zutiefst emotionaler Bericht der Sängerin Julia Neigel, „wie ein ihr nahestehender älterer Mensch unter der Corona-Tyrannei ins Krankenhaus gezwungen und dort so lange isoliert wurde, bis er, man muss es so formulieren, an Vernachlässigung krepierte.“  (4.) füge ich weiter unten bei. Dass Erniedrigungen und rohe, menschenunwürdige Umgangsformen bei hilfe- und pflegebedürftigen Menschen an der Tagesordnung waren und sind, zeigt exemplarisch der Artikel aus dem Jahr 2013  „Der liegt doch schon im Sterben“. (5.) Diese Negativ-Erfahrungen musste auch meine Mutter in der kurzen Zeit im Pflegeheim hinnehmen, wenn ich nicht bei ihr sein konnte.

Im u.a. Artikel ‚„Corona-Maßnahmen”: Sie konnten wissen, was sie tun“ ‚ vom 9.11.22 wird dargelegt, dass die Verantwortlichen es damals doch besser wussten (6.)  – im krassen Gegensatz zu den Aussagen Frau Buyx‘  (3.). Professor Dr. med. Matthias Schrappe formuliert es so (6.) : „Handeln unter den Bedingungen der Unwissenheit“,
das war die vorgeschobene Formel, die der Exkulpation dienen sollte
– und sozusagen die Quelle des Versagens darstellt.  Man hätte es mit einer „unbekannten Herausforderung“ zu tun (so Bundeskanzlerin Merkel in der PK nach der ersten Ministerpräsidentenkonferenz am 13.3.2020), mit „Entscheidungen im Ungewissen“ (so Bundesjustizministerin Lambrecht in der Kaminrunde im Kanzleramt mit dem Bundesverfassungsgericht am 30.6.2021, kurz vor dem „Bundesnotbremse-Urteil“).
Doch die Wahrheit sieht anders aus, tatsächlich lagen alle relevanten Informationen vor: ….“

Nun erfahren vulnerable Personengruppen weiterhin „Schutzmaßnahmen“. Sie, Herr Minister Laumann, sagten: Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“,… ‚ (1.)

Damit eröffnet sich die Frage der Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Der offene Brief von 81 Wissenschaftlern an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (7.) „Keine evidenzfreie Maskenpflicht!“ wird von der Politik ignoriert, ebenso die Meta-Analyse über 37 Studien: „Maskentragen ist gesundheitsschädlich“ (7.) und „Cochrane Review zeigt neuerlich: Masken schützen nicht“  vom 1. Februar 2023 (7.)

Das Ärzteblatt schreibt: „Lockdown, Maskenschutz und die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung haben zu einem Rückgang der Immunität gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) geführt.“ Auch andere grippeähnliche Erkrankungen – so wird es in einem weiteren Artikel beschrieben – sind  Kollateralschäden dieser Corona-Regelungen, die nun immer deutlicher zu Tage treten (8.) D.h., Masken schützen nicht und sie führen durch ihr Tragen zu einer verminderten Immunität.

Die Deutsche Gesellschaft für Infektio­logie (DGI) , die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband fordern nun ein sofortiges Ende der Testpflicht beim Zugang zu Krankenhäusern sowie für die Aufhe­bung der FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. (9.)

Da die Maßnahme „Masken-tragen“ ohne Evidenz dem wissenschaftlichen Vorgehen widerspricht (7.), ergeben sich folgende Fragen: „Wer in einem Rechtsstaat elementare Bürgerrechte einschränken will, muss zunächst die Notwendigkeit dafür nachweisen.“
Warum gibt es keine ausreichenden Belege für die Wirksamkeit dieser Maßnahme?

Warum wird nicht präventiv vorgegangen? (10.) Vitamin D ist z.B. ein probates Mittel gegen Corona und andere Infektionen und Krankheiten, das schon in Alten- und Pflegeheimen in der Schweiz erfolgreich eingesetzt wurde. (10.) https://covid19criticalcare.com/wp-content/uploads/2022/12/I-PREVENT-Summary-1.pdf

Warum werden wirksame antivirale Medikamente nicht in einen „Stufenplan“ aufgenommen? PRE-EXPOSURE PREVENTION,  I-PREVENT COVID, FLU AND RSV PROTECTION · February 2, 2023 FLCCC Alliance, Washington.
ASS z.B. wirkt antiviral gegen SARS-CoV-2 , das schreibt die Pharmazeutische Zeitung. (10.)

Meine Forderung nach diesem Faktencheck ist: Vulnerablen Personengruppen und ihren Angehörigen ein normales Leben ohne Einschränkungen zurück geben. Schutzmaßnahmen müssen –  jetzt und zukünftig – Evidenz-basiert sein und offen kommuniziert werden.

Es gilt die Erfüllung der Pflege-Charta des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch darauf, dass seine Würde und Einzigartigkeit respektiert werden. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Sie dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz ihrer Würde. Ziel dieser Charta ist es, die Rolle und die Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken.“  Präambel  

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

“ Selbstbestimmtes Leben:  Sie können erwarten, dass mit Ihnen sowie gegebenenfalls Ihren Vertrauenspersonen abgestimmt wird, wie Ihre Ziele und Wünsche unter den rechtlichen und praktischen Möglichkeiten verwirklicht werden können. Das betrifft beispielsweise, wo Sie sich aufhalten und leben möchten, zu wem Sie Kontakt haben, wie Sie Ihren Tagesablauf gestalten und welchen Gewohnheiten Sie nachgehen, wie und wann Sie sich waschen oder was Sie essen. Wenn es Ihr gesundheitlicher Zustand erlaubt, muss gewährleistet sein, dass Sie Ihren Wohnraum jederzeit betreten, verlassen und abschließen können. Das gilt auch, wenn Sie in einer Einrichtung leben.“

Auch wenn Sie nicht alleine entscheiden oder Ihre Wünsche benennen können, muss in Ihrem Sinne gehandelt werden. Dafür sollten die für Ihre Pflege,
Betreuung und Behandlung zuständigen Personen Sorge tragen.“ 

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.  …  Schutz vor freiheitseinschränkenden Maßnahmen
Zum Schutz vor Gewalt gehört, dass keine freiheitseinschränkenden Maßnahmen angewendet werden. Das heißt: Niemand darf Sie an Bewegung hindern, etwa durch Einschließen, Angurten oder Verabreichen ruhigstellender Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit.“

 Artikel 6: Wertschätzung, Kommunikation und Teil­habe an der Gesellschaft
„Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. …. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie haben das Recht, Ihren Alltag so zu gestalten, wie es Ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht, und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“

Ich schließe meine Mail mit den Worten der Sängerin Julia Neigel  (4.), die umfassend das beschreibt, was Grundlage allen ethischen Handelns ist und auch in der Bibel, Tobias 4:16 , zu finden ist:  Tobias 4:16  Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu.
 
Sängerin Julia Neigel  (4.):
„Man sollte niemals einem Menschen antun, was man selbst nicht angetan bekommen will.  „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Das ist eines der wichtigsten Lehren der freiheitlichen Demokratie. Ich werde nicht aufhören, die Aufarbeitung des Unrechts und dieser Tyrannei voranzutreiben – denn was in unserem Land passiert ist, das ist eine Schande. Und ich bitte euch, gut auf eure Alten aufzupassen, wenn es sein muss – mit juristischer Hilfe.“

oder auch

Als Goldene Regel (lateinisch regula aurea; englisch golden rule) bezeichnet man einen alten und verbreiteten Grundsatz der
praktischen Ethik,[1] der auf der Reziprozität menschlichen Handelns beruht, in konventioneller Formulierung:
„Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“

Eine Regel, die Kant schließlich als kategorischen Imperativ
„Handle so, dass du jederzeit wollen kannst, die Maxime deines Handelns solle allgemeines Gesetz werden.“
umformuliert hat.  https://oken.de/wp-content/uploads/2009/03/ethik_kant_kategorischer_imperativ.pdf

Versöhnung ist möglich, setzt jedoch voraus, dass die Opfer ihre Ohnmacht überwinden und die Täter Verantwortung für die schier unglaublichen Schäden, die sie anderen an Leib, Leben und Freiheit zugefügt haben, übernehmen und Wiedergutmachung leisten.“
https://www.buecher.de/shop/buecher/moege-die-gesamte-republik-mit-dem-finger-auf-sie-zeigen-/kloeckner-marcuswernicke-jens/products_products/detail/prod_id/64131334/session/msh0d0298n5t2po6613nru6po7/

Mit freundlichen und nachdenklichen Bürgergrüßen

Annegret May

In Memorandum meiner Mutter, die Dezember 2020 hier bei uns zu Hause für immer einschlief – ohne und auch nicht mit Corona.
Ich fühle mit den vielen Menschen, die ihre Angehörigen und Freunde unter den o.g. menschenunwürdigen Zuständen verloren haben.

Eine Bürokraft (vermutlich PraktikantIn) vom Team Anfragen des Ministeriums,  schickte am  14.02.2023 folgende Mail-Antwort:

Sehr geehrte Frau May,

vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben vom 04. Februar 2023. Herr Minister Laumann hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Coronapandemie hat unsere Gesellschaft sehr stark betroffen. Sie bedeutete in erster Linie ein sehr großes gesundheitliches Risiko. Durch das beherzte Eingreifen der Politik konnten große Schäden abgemildert werden. Die Reduzierungen der sozialen Kontakte und die sehr schnelle Entwicklung und Verabreichung eines wirksamen Impfstoffes haben sehr viele Menschenleben gerettet. Der Nutzen und die Bedeutung dieser politischen Interventionen werden erst deutlich, wenn wir uns die Auswirkungen der Pandemie auf die Bevölkerungen anderer Länder anschauen.

Durch die Coronapandemie wurde unsere Gesellschaft vor neuen Herausforderungen gestellt. Die Politik musste vor dem Hintergrund unvollständiger Daten sehr schnell Entscheidungen treffen. Sie stützte sich dabei auf die Erkenntnisse der Wissenschaft, die ebenfalls vor dem Problem stand, im laufenden Prozess der Erkenntnisgewinnung Empfehlungen geben zu müssen. In dieser Situation musste die Politik Entscheidungen treffen, um die Bevölkerung so gut es ging vor einer potentiell bedrohlichen Infektion zu schützen. Gleichzeitig musste das soziale Leben in vertretbarem Maße aufrechterhalten werden.

Der Wissenschaft ist es dann in sehr kurzer Zeit gelungen, Impfstoffe zu produzieren, die uns im Falle einer Infektion vor schweren Krankheitsverläufen schützt.

Aber natürlich wurden im Laufe dieses sehr dynamischen Prozesses Entscheidungen gefällt, die aus heutiger Sicht anders entschieden würden.

Kommen wir noch einmal auf die Rolle der Wissenschaft zu sprechen. Es gibt zu unserem Glück in unserem Land wissenschaftliche Institutionen und Personen, die sich darum bemüht haben, diesen Virus zu verstehen, diese Pandemie zu verstehen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf unsere Gesellschaft zu verstehen und daraus die bestmöglichen Schlüsse gezogen und wiederum daraus Empfehlungen für das politische Handeln abgeleitet haben. Dass sich die Wissenschaftler nicht immer einig waren liegt in der Natur der Sache.

Die verantwortlichen Akteure der Politik mussten auf der Grundlage unvollständiger Daten und zum Teil divergierender wissenschaftlicher Empfehlungen immer wieder kurzfristige Entscheidungen beschließen und umsetzen.

Das Ergebnis dieser Politik kann in der Rückschau an dem einen oder anderen Punkt sicherlich kritisiert werden. Insgesamt aber ist unser Land verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen.

Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen.

Möge Ihre Mutter in Frieden ruhen, die im Dezember 2020 bei uns zu Hause einschlief.

Mit freundlichen Grüßen

Team Anfragen im Büro des Ministers

Karl-Josef Laumann

Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie Sie selbst feststellen können, handelt es sich um eine Aneinanderreihung vorgefertigter Textblöcke, mit denen das Ministerium die Corona-Maßnahmen rechtfertigt.
Mit keinen Wort geht diese Antwort auf das Anliegen und die Argumente  der Angehörigen ein.  Der Minister schützt sich auf diese Weise vor der Kritik, in dem er Leute beschäftigt, die Standardantworten verschicken.  Die Personalkosten eines solchen Anfragenbüros  könnten sich Ministerien sparen, indem sie Bürgerbrifen durch KI-Programme (künstliche -Intelligenz) beantworten lassen. KI-Programme sind jedenfalls heute schon so weit entwickelt, dass sie differenzierte Erklärungen zu fast jeder gestellten Frage abgeben.